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Innenausschuss
Die Digitale Verwaltung 2020
Mit dem Programm Digitale Verwaltung 2020 will die Bundesregierung eine effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund sowie einfache und schnelle elektronische Dienstleistungen des Staates fördern.
Die Digitale Agenda 2014-2017 der Bundesregierung (vgl. Nr. 18.1) beschreibt unter der Überschrift „Innovativer Staat“ das Ziel, verstärkt digitale Dienstleistungen anbieten zu wollen. Hierbei geht es letztlich um die wei tere Modernisierung der Verwaltung. Es werden etwa Maßnahmen aus dem E-Government-Gesetz aufgegriffen
und umgesetzt. Meine Dienststelle berät die Bundesregierung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Von datenschutzrechtlicher Relevanz sind vor allem die Themen „Digitale Erklärungen (Normenscreening)“,
„Zentraler eID-Service zur Nutzung des neuen Personalausweises“, „De-Mail-Anbindung der
Bundesbehörden“, der „Aktionsplan E-Akte“ und das dazugehörige Projekt „Digitales Zwischenarchiv“ (vgl.
Nr. 17.1) sowie die Entwicklung eines Geokodierungsdienstes.
Beim Vorhaben „Digitale Erklärungen (Normenscreening)“ sollen alle verwaltungsrechtlichen Formerfordernisse darauf hin geprüft werden, ob sie ersatzlos gestrichen werden können. Dies betrifft beispielsweise das persönliche Erscheinen von Bürgerinnen und Bürgern bei einer Behörde oder die eigenhändige Unterschrift. Bei den
geprüften Vorschriften stellt sich auch die Frage, ob alle im Einzelfall verlangten personenbezogenen Daten verarbeitet werden müssen, oder ob entsprechend dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit auf
bestimmte Informationen verzichtet werden kann. In diesem Zusammenhang ist die elektronische Identifikationsfunktion des Personalausweises zu erwähnen, die - richtig angewendet - sicherstellt, dass nur die jeweils notwendigen Daten verarbeitet werden. In der Papierwelt werden nämlich oftmals Kopien von Personalausweisen
gefertigt, obwohl nicht alle Daten aus dem Ausweis für die jeweilige Verwaltungstätigkeit erforderlich sind.
Bundesbehörden müssen ab 1. Januar 2015 in Verwaltungsverfahren mit Identifizierungserfordernissen im Rahmen der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises (eID-Funktion) anbieten. Allerdings hat innerhalb dieser Frist nahezu keine Bundesbehörde diese
Verpflichtung umgesetzt. Vielleicht weil dies von Anfang an absehbar war, will das BMI den Bundesbehörden
eine Unterstützungsleistung anbieten und den notwendigen technischen Service und die technischen Berechtigungszertifikate zentral bereitstellen. Da ich als Aufsichtsbehörde über die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt einen guten Überblick über das Verfahren und die typischen Probleme
habe, verfolge ich diesen zentralen eID-Service mit Interesse. Maßnahmen zur Umsetzung dieses Projekts sind
bislang jedoch noch nicht ergriffen worden.
Die Maßnahme „De-Mail-Anbindung der Behörden“ zielt auf die flächendeckende Einführung des Kommunikationsmediums De-Mail ab. Nach dem E-Government-Gesetz müssen Bundesbehörden, die Zugang zum zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahren haben, einen elektronischen Zugang durch eine
De-Mail-Adresse eröffnen. Dieses zentral angebotene IT-Verfahren, auch als De-Mail-Gateway bezeichnet, soll
den Bundesbehörden die Anbindung an De-Mail erleichtern. Im Rahmen der Digitalen Verwaltung 2020 sollen
die Bundesbehörden bei der Anbindung ihrer IT-Infrastruktur und bei der Integration von De-Mail unterstützt
werden, in dem u. a. Pilotprojekte zur Umsetzung konkreter Einsatzszenarien durchgeführt und Bundesbehörden
insgesamt beraten werden. Auch hierzu habe ich meine datenschutzrechtliche Beratung angeboten, diese ist allerdings bislang nicht angenommen worden. Zum einen bin ich als nach dem De-Mail-Gesetz zuständige Zertifizierungsstelle vertraut mit den Datenschutzanforderungen, die die De-Mail-Diensteanbieter einhalten müssen,
und kann entsprechende Fragen von Nutzerbehörden beantworten. Zum anderen habe ich bereits mit meiner
Handreichung zum datenschutzgerechten Umgang mit De-Mail Hinweise für Bundesbehörden gegeben, wie sie
als verantwortliche Stellen mit personenbezogenen Daten bei De-Mail umgehen sollen. Die Handreichung ist
auf meiner Internetseite unter www.datenschutz.bund.de abrufbar.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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