2.5
Zukunft der Stiftung Datenschutz
Statt der Überführung der Stiftung Datenschutz in die Stiftung Warentest bedarf es ihrer grundlegenden konzeptionellen Neuausrichtung.
Seit ihrer Errichtung im Januar 2013 leidet die Stiftung Datenschutz an einer strukturellen Unterfinanzierung,
die nur durch jährliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt und Rückgriffe auf das eigentlich als Stammkapital
vorgesehene Stiftungsvermögen ausgeglichen werden kann. Es besteht damit die Gefahr, dass die Stiftung ihre
satzungsmäßigen Aufgaben, die Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit,
die Stärkung von Bildung und Aufklärung im Bereich des (Selbst-)Datenschutzes und die Entwicklung eines
Datenschutzauditverfahrens entweder gar nicht oder nicht mit der wünschenswerten Wirkungsbreite wahrnehmen kann.
Dennoch halte ich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Integration der Stiftung Datenschutz in die Stiftung
Warentest für verfehlt. Zweifelsohne haben beide Stiftungen Schnittmengen, wenn es um die Prüfung von Pro dukten und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit geht, insbesondere wenn dies in Form von Testvergleichen erfolgen soll. Wie allerdings die Satzung der Stiftung Datenschutz bereits vorsieht, sollen Produktprüfungen möglichst in Zusammenarbeit mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Institutionen erfolgen. Deutlicher
hätte ein Hinweis auf die Stiftung Warentest kaum erfolgen können. Angesichts bestehender Kooperationsmöglichkeiten, die der Stiftung Datenschutz auch die ungleich besseren Verbreitungskanäle der Stiftung Warentest
erschließen, führt eine institutionelle Überführung in die Stiftung Warentest eigentlich nicht weiter.
Auch wenn konkrete Planungen bislang nicht bekannt sind, würden mit der Überführung allerdings nicht zwei
ebenbürtige Partner gleichberechtigt zu einer „Stiftungsfamilie“ zusammengeführt, sondern die Stiftung Datenschutz bestenfalls als „Juniorpartner“ unter das Dach der Stiftung Warentest eingegliedert. Der Verlust der Eigenständigkeit wäre für die Stiftung ohne weitere Zuschüsse auch finanziell nicht einmal vorteilhaft, so dass
statt des erhofften Bedeutungszuwachses am Ende ein leiser Abgesang auf die Stiftung Datenschutz stehen
könnte. Jedenfalls deutet der bisherige Verzicht der Stiftung Warentest auf die Besetzung des Beiratspostens in
der Stiftung Datenschutz nicht unbedingt auf ein echtes Interesse. Schließlich halte ich auch das mit der institu tionellen Überführung einhergehende politische Signal, Datenschutz sei ein Unterfall, ein bloßes Anhängsel des
Verbraucherschutzes, für irreführend und konzeptionell falsch (vgl. unten Nr. 6.1).
Natürlich schöpft ein schlichtes „Weiter so“ das Potenzial der Stiftung ersichtlich nicht aus, deren Idee ich - wie
mein Amtsvorgänger (vgl. 23. TB Nr. 2.5, 24. TB Nr. 3.6) - unterstütze. Für eine unabhängige Stiftung Datenschutz müssen jedoch Konzeption und Finanzierung neu überdacht werden. Statt der geplanten Nähe zur Stif tung Warentest wäre auch eine deutlichere Abgrenzung von dieser unter Verzicht auf (wertende) Prüfungen von
Produkten und Dienstleistungen diskussionswürdig. Die Stiftung Datenschutz wäre dann schon von ihrer Kon zeption her keine Stiftung „Datentest“, die stets Gefahr läuft, in Konkurrenz zu der ungleich bekannteren
Schwesterstiftung zu stehen. Andere Standbeine der Stiftung, namentlich die Forschung und Bildung im Bereich
des Datenschutzes, könnten demgegenüber finanziell und personell deutlich aufgewertet werden. Eine zu einer
umfassenden Wissens- und Bildungsinstitution ausgebaute Bundesstiftung würde damit jenseits der datenschutzrechtlichen Einzelfallberatung durch die Datenschutzbehörden einen ihr gebührenden zentralen Platz einnehmen können.
2.6
Beratung in Datenschutzfragen - die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern leisten Interpretationshilfe
Eine wichtige gesetzliche Aufgabe der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist
die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, des Parlaments und der Regierung sowie ganz unmittelbar der ihrer
Kontrolle unterliegenden Stellen. Sie arbeitet dabei intensiv mit den Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern zusammen.
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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014