Ungeachtet der unterschiedlichen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der BfDI, der Landesbeauftragten
für den Datenschutz und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht ergeben sich bei der datenschutzrechtlichen Beratung häufig die gleichen oder sehr ähnliche Problemstellungen. Dies gilt in hohem Maße für
praktische Fragen des technischen und organisatorischen Datenschutzes. Aber auch im Bereich des Datenschutzrechts beschäftigen sich die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern nicht selten mit den gleichen
Themen, was angesichts des identischen grundrechtlichen Hintergrunds und der für Bund und Länder in gleicher Weise geltenden Europäischen Datenschutzrichtlinie naheliegt.
Ein wichtiges Mittel, den verantwortlichen Stellen bei übergreifenden Themen praktische Hilfestellung zu ge ben, sind Orientierungshilfen oder vergleichbare Veröffentlichungen. Diese Publikationen werden in aller Regel
von einem oder mehreren der zahlreichen Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten oder des Düsseldorfer Kreises entworfen. Damit wird die fachliche Expertise der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Datenschutzbehörden optimal gebündelt und die Arbeit effizient aufgeteilt. Nach Billigung
durch die Datenschutzkonferenz oder den Düsseldorfer Kreis werden die Orientierungshilfen veröffentlicht und
allen interessierten Stellen über das Internet oder in den meisten Fällen auch in Papierform verfügbar gemacht.
Orientierungshilfen und vergleichbare Publikationen beruhen in der Regel auf konkreten Kontroll- und Beratungserfahrungen der Datenschutzbehörden. Sie greifen wichtige Fragen der praktischen Gewährleistung von
Datenschutz und Datensicherheit auf, geben konkrete Tipps und Hinweise zur datenschutzgerechten Gestaltung
von Verfahren in Staat und Wirtschaft und dienen häufig auch der Öffentlichkeit als wichtiges Hilfsmittel bei
der „Übersetzung“ der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BfDI
beteiligen sich bei der großen Mehrzahl der gemeinsam herausgegebenen Publikationen als Autoren. Einmal erstellt, müssen die Veröffentlichungen - gerade im Bereich des technischen und organisatorischen Datenschutzes - auch regelmäßig aktualisiert und auf dem neuesten technischen Stand gehalten werden. Als ein Beispiel sei
die im Berichtszeitraum aktualisierte Orientierungshilfe zum Cloud Computing (vgl. unten Nr. 8.5) genannt.
Orientierungshilfen und Handreichungen
Neben der gemeinsamen Veröffentlichung von Orientierungshilfen und anderen Fachveröffentlichungen gebe
ich auch in meinem eigenen Zuständigkeitsbereich eine Reihe von Informationsmaterialien heraus, die zu einem
großen Teil auch der Beratung der öffentlichen Stellen des Bundes sowie der Post- und Telekommunikationsanbieter dienen. Hier seien in erster Linie die BfDI-Infos 1 bis 5 erwähnt, die auf sehr großes Interesse beim Fachpublikum, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern stoßen. Darüber hinaus veröffentliche ich auch eine Vielzahl von Arbeitshilfen, Faltblättern und anderen Informationsmaterialien. Im Berichtszeitraum habe ich u. a.
eine Orientierungshilfe zum Verfahrensverzeichnis in der Bundesverwaltung herausgegeben, die den Bundesbehörden mehr Sicherheit bei der Führung dieses Verzeichnisses an die Hand geben soll.
Die Erstellung und Aktualisierung all dieser Arbeitshilfen ist für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem nicht geringen Aufwand verbunden. Dieser lohnt sich aber, da so der Aufwand für Beratungen im Einzel fall reduziert werden kann - angesichts meiner knappen Personalausstattung ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Das Verfahrensverzeichnis - Handreichung der BfDI
Meine Handreichung zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses soll eine einheitliche Handhabung in der
Bundesverwaltung gewährleisten und bestehende Unsicherheiten über Anwendungsbereich und Inhalt beseitigen.
Jedem, der sich einen schnellen Überblick über Art und Umfang der Datenverarbeitung in einer verantwortlichen Stelle verschaffen will, ist das Verfahrensverzeichnis eine wertvolle Hilfe. Auch „neuen“ behördlichen und
betrieblichen Datenschutzbeauftragten bietet es eine Orientierungshilfe weit über die Einarbeitungszeit hinaus.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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