dem mit mir abgestimmten Verfahren bereits realisiert. Die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit der
DTAG, die weiter andauert, begrüße ich ausdrücklich.
6.
20. TB Nr. 17.1.6 und 21. TB Nr. 13.18 Anforderung von Wunddokumentationen bei der häuslichen Krankenpflege
Ich hatte zuletzt in meinem 21. Tätigkeitsbericht (Nr. 13.8) über die unzulässige Praxis verschiedener
Krankenkassen berichtet, bei der Bewilligung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfangreiche medizinische Daten wie z. B. Wunddokumentationen oder Arztberichte bei den Leistungserbringern auf der Grundlage von Einwilligungen der Versicherten zu erheben. Meine Rechtsauffassung,
nach der dieses Vorgehen in unzulässiger Weise die gesetzlich abschließend normierten Datenerhebungsbefugnisse der Krankenkassen umgeht, halte ich aufrecht. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch
für die Folgebewilligung.
Wie ich im aktuellen Berichtszeitraum leider feststellen musste, setzen sich verschiedene Krankenkas sen weiterhin über die gesetzlichen Vorgaben hinweg. Besonders viele Beschwerden erreichten mich
hierzu über die DAK Gesundheit. Ich habe diese fortlaufende rechtswidrige Erhebung von Sozial - und
Gesundheitsdaten deshalb nach § 81 Absatz 2 SGB X i. V. m. § 25 Absatz 1 BDSG als Verstoß gegen
die Vorschriften §§ 284 Absatz 1, 275 Absatz 1 SGB V beanstandet. Die DAK Gesundheit hat mir daraufhin meine Rechtsauffassung bestätigt und zugesichert, die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die rechtswidrige Erhebung von Sozial- und Gesundheitsdaten zukünftig zu unterbinden.
7.
24. TB Nr. 11.2 Das Webportal „eSolution“ der Deutschen Rentenversicherung
Die DRV Bund hat ihre Zusage, mich bei künftigen Änderungen und Fortentwicklungen zu beteiligen,
eingehalten. Eine wichtige Fortentwicklung des Webportals „eSolution“ war im Berichtszeitraum die
Entscheidung der DRV Bund, künftig für sämtliche trägerübergreifenden Portalanwendungen, die personenbezogene Daten von Versicherten und Kunden verarbeiten, nur noch eine zentrale Authentifizierungskomponente (E-Login) bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zur Anwendung zu
bringen und den Service „eSolution“ in diese zentrale Authentifizierungskomponente zu integrieren.
8.
24. TB Nr. 4.2.2 Bea lebt! Das Projekt „Bescheinigungen elektronisch annehmen“
Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen ausstellen, die zur Berechnung des Arbeitslosengelds benötigt werden. Mit dem Projekt „Bescheinigungen
elektronisch annehmen“ (Bea) sollen diese Bescheinigungen der Arbeitgeber elektronisch an die BA
übermittelt werden. Dieses Projekt habe ich von Anfang an begleitet und dafür gesorgt, dass die BA die
elektronisch zu meldende Datenmenge an den Umfang der im bisherigen Papierverfahren zu meldenden
Daten angeglichen und damit deutlich reduziert hat.
Die für die Einführung von Bea erforderliche gesetzliche Grundlage wurde im Juni 2013 vom Deutschen Bundestag geschaffen (BGBl. I S. 3836), das Verfahren begann zum 1. Januar 2014. Das Fachund Berechtigungskonzept sowie das Konzept zur Löschung der personenbezogenen Daten, die beim
Bea-Verfahren anfallen, hat die BA in enger Abstimmung mit mir erarbeitet. Die BA löscht die Daten
derzeit logisch durch zufälliges Überschreiben der Plattenbereiche auf dem Server der BA. Durch die
Fortentwicklung der Technik wird es künftig allerdings leichter sein, auch überschriebene Daten zu suchen und zu rekonstruieren. Ich habe die BA daher gebeten, das Löschkonzept an technische Neuerungen anzupassen und zu optimieren. Darüber hinaus werde ich die weitere Entwicklung des Projektes
beobachten.
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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014