23 Wichtiges aus zurückliegenden Tätigkeitsberichten
1.

24. TB Nr. 3.3.1 Versteckte Kamera - auch in der Bundesverwaltung?
Meine Umfrage zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik in der Bundesverwaltung hatte wiederkehrende, geradezu typische datenschutzrechtliche Mängel aufgezeigt. Nachholbedarf bestand unter anderem bei der sehr häufig unterbliebenen Kennzeichnung der Videoüberwachung, den oft überlangen
Speicherfristen, der fehlenden Kenntnis der Rechtsgrundlagen und - soweit erforderlich - der unterlassenen Aufnahme in das Verfahrensverzeichnis sowie der versäumten Durchführung einer Vorabkontrolle.
Im Nachgang meiner Erhebung habe ich mich über die Umsetzung meiner Orientierungshilfe zur Videoüberwachung (24. TB Anlage 7) in der Bundesverwaltung unterrichtet. Die Behörden haben mir die
deswegen veranlassten Änderungen mitgeteilt und/oder mir versichert, die Kriterien der Orientierungshilfe für einen datenschutzkonformen Einsatz würden (zukünftig) eingehalten. Die Kontrolle der formellen und materiellen Anforderungen an die Videoüberwachung habe ich verstärkt zum Gegenstand
meiner Beratungs- und Kontrollbesuche gemacht (vgl. oben Nr. 9.1.6) und werde dies auch weiterhin
tun.

2.

24. TB Nr. 8.3 Fortbildung und Zertifizierung behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) entwickelte und von mir konzeptionell begleitete Fortbildungslehrgang „Behördliche Datenschutzbeauftragte in der Bundesverwaltung“
hat sich etabliert. Nach der erfolgreich durchgeführten Pilotveranstaltung im Sommer 2013 konnte die
BAköV das Seminar aufgrund der hohen Nachfrage bislang drei weitere Male anbieten. Von der Mög lichkeit zur Zertifizierung, die eine Projektarbeit, die Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines
Workshops und die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung voraussetzt, haben bereits einige
Datenschutzbeauftragte Gebrauch gemacht.
Ich begrüße die Initiative und das Engagement der BAköV sehr, gerade weil die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für behördliche Datenschutzbeauftragte im Datenschutzrecht gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.
Darüber hinaus hat die BAköV im Jahr 2014 die „Jahrestagung für behördliche Datenschutzbeauftragte
in der Bundesverwaltung“ ins Leben gerufenen. Damit fügt sich ein weiterer Mosaikstein in das Fortbildungs- und Veranstaltungsangebot für die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Bundesverwaltung ein. Während das bereit gestellte Fortbildungsangebot in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit der Wissensvermittlung dient, soll die Jahrestagung ganz gezielt den Dialog, den Austausch
zwischen Wissenschaft und Praxis, Aufsichtsbehörden und verantwortlichen Stellen fördern. Wie die
erfreuliche Resonanz und das außerordentlich große Interesse hoffen lässt, kann die Jahrestagung künftig ein fester Termin für alle Datenschutzinteressierten in der Bundesverwaltung werden.

3.

24. TB Nr. 12.2.4. Datenübermittlung zu Lehrkräften von Maßnahmeträgern
Um Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung im Sinne des SGB III zulassen zu können, darf die
BA personenbezogene Daten der Lehrkräfte des Trägers abfragen. Darüber hatte ich berichtet. Nun
machte mich ein Maßnahmeträger auf die Praxis der Prüfdienste der BA aufmerksam, im Rahmen der
Qualitätsprüfung nach § 183 SGB III Einsicht in die Arbeitsverträge der Lehrkräfte zu nehmen, ohne
zuvor die Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter einzuholen.

– 234 –

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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