den. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Reichweite der strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechte (§§ 53,
53a StPO) sowie des strafprozessualen Schutzes vor Zugriffen staatlicher Ermittlungsbehörden auf Cloud-Daten, insbesondere im Rahmen des Beschlagnahmeschutzes (§§ 97, 160a StPO). Dabei spielt auch eine Rolle, ob
der Cloud-Dienste-Anbieter seinen Sitz innerhalb der EU/EWR oder in Drittstaaten außerhalb dieses Gebietes
hat. Das Forschungsprojekt befindet sich derzeit in der Ausschreibung durch das Beschaffungsamt des BMI.
Mit einem Beginn der Arbeiten wird im 2. Quartal 2015 gerechnet.
Das in 2010 angestoßene Forschungsprojekt „PRIVIDOR - PRIvacy Violation DetectOR“ wird weiterhin in
meiner Dienststelle genutzt und wurde in 2014 softwaretechnisch auf den neuesten Stand gebracht.
22.7 BfDI als Ausbildungsbehörde
Referendare, Praktikanten und Anwärter zeigen Interesse am Datenschutz.
Das Interesse an Praktika in meiner Dienststelle ist auch 2013 und 2014 groß geblieben. Insbesondere Studie renden der Rechtswissenschaften und Rechtsreferendaren, die sich für Fragen des Datenschutzes und der Infor mationsfreiheit interessierten und praktische Kenntnisse erwerben wollten, habe ich einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweise meiner Behörde gewährt.
Insgesamt haben im Berichtszeitraum 17 Studierende und Referendare Teile ihrer Ausbildung in meinem Hause
absolviert. Darüber hinaus konnte ich sechs Anwärtern des gehobenen Verwaltungsdienstes die Möglichkeit
bieten, ihr Pflichtpraktikum in meiner Dienststelle abzuleisten.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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