Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft wird in Zukunft die Bedeutung der behördlichen Datenschutzbeauftragten noch weiter wachsen. Mir ist es deshalb ein besonderes Anliegen, sie in ihrer
wichtigen Arbeit auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern. Deswegen führe ich mit ihnen einen jährlichen
Erfahrungsaustausch durch. Hiermit biete ich ein Forum an, in dem sich die Datenschutzbeauftragten über konkrete Probleme bei der Erfüllung ihrer Aufgaben austauschen können. Zudem informiere ich über datenschutzpolitische Entwicklungen und gebe vor dem Hintergrund meiner Beratungs- und Kontrollerfahrungen Hinweise
zur datenschutzgerechten Gestaltung von Verfahren in der Verwaltung. Zu meiner Freude stößt die Veranstaltung seit Jahren auf großes Interesse.
Beim Erfahrungsaustausch im April 2013 nahmen Themen des technologischen Datenschutzes und der Datensicherheit einen breiten Raum ein. Zudem wurden das Ergebnis meiner bei den öffentlichen Stellen des Bundes
durchgeführten Erhebung über den Einsatz von Videoüberwachung (vgl. 24. TB Nr. 3.3.1) sowie die Probleme
bei der Ausgestaltung des Verfahrensverzeichnisses erörtert. Letzteres hat mich veranlasst, zu diesem Thema
eine Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen (vgl. oben Nr. 2.6).
Bei der Veranstaltung im April 2014 haben sich die Datenschutzbeauftragten über ihre organisatorische Stellung
und ihre Arbeitsmöglichkeiten in den jeweiligen Dienststellen sowie die Frage ihrer dienstlichen Beurteilung
ausgetauscht. Schon in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass hier im Vergleich der obersten Bundesbe hörden untereinander große Unterschiede bestehen; angesichts der auslegungsbedürftigen Regelungen zur Funktion und Aufgabe behördlicher Datenschutzbeauftragter in §§ 4f, 4g BDSG ist dies auch nicht weiter verwunderlich. Ich halte es für notwendig und geboten, Mindestanforderungen an Organisationen und Aufgabenbe schreibung für eine einheitliche Ausgestaltung des Amtes in der gesamten Bundesverwaltung zu definieren.
22.3 Besuche ausländischer Delegationen
Datenschutzexperten, insbesondere aus Asien und Osteuropa, haben meine Dienststelle besucht, um aktuelle
Fragen des Datenschutzes zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.
Wie in den Vorjahren habe ich auch im Berichtszeitraum gerne ausländische Delegationen in meiner Dienststelle empfangen. Den Erfahrungsaustausch mit Datenschutzexperten aus Japan konnte ich fortsetzen (vgl. 24. TB
Nr. 15.4). Eine Gruppe des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie habe ich über das
Konzept des Datenschutzes in Deutschland und die nationalen Erfahrungen mit dem europäischen Recht informiert.
Zur Unterstützung der Datenschutzbehörden in den Kandidatenländern der EU sowie im Rahmen der Europäi schen Nachbarschaftspolitik habe ich - vermittelt durch die Europäische Kommission - Delegationen der Republik Moldau und aus Albanien in meiner Dienststelle in Bonn und in meinem Verbindungsbüro in Berlin empfangen. Gesprächsthemen waren u. a. die gesetzlichen Regelungen und praktischen Erfahrungen mit dem Datenschutz in Deutschland, Fragen der Dienststellenorganisation und des Haushalts sowie aktuelle datenschutzrechtliche Themen, wie z. B. die europäische Datenschutzreform.
Dem Erfahrungsaustausch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden
(vgl. oben Nr. 2.4) dienten wechselseitige Besuche von und bei der österreichischen Datenschutzaufsicht.
An dieser Stelle möchte ich den ausländischen Kollegen herzlich danken, die persönlich zur Feier meiner
Amtseinführung am 4. Februar 2014 nach Bonn gekommen sind und die ich bei dieser Gelegenheit kennengelernt habe.
Zudem habe ich mich sehr gefreut, kurz nach meinem Amtsantritt die Präsidentin der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) in meinem Büro in Berlin empfangen zu können.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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