Kasten zu Nr. 22.1

22.2 Erfahrungsaustausch mit den Datenschutzbeauftragten der obersten Bundesbehörden
Der regelmäßige Erfahrungsaustausch mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten der obersten Bundesbehörden ist auch im Berichtszeitraum fortgesetzt worden.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben eine unverzichtbare Funktion bei der Verwirklichung des Da tenschutzes. Neben den Datenschutzkontrollbehörden des Bundes und der Länder bilden sie die zweite Säule
der deutschen Datenschutzkontrolle. Um dem Bedarf an datenschutzrechtlicher Beratung und Kontrolle der öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder gerecht zu werden, ist es eine unabdingbare Strukturvorausset zung, in den jeweiligen Behörden über kompetente und mit der Datenverarbeitung ihrer Dienststelle bestens
vertraute Ansprechpartner zu verfügen. Diese wichtige Brückenfunktion nehmen die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein. Mit ihnen steht und fällt die Qualität und Güte eines proaktiven Datenschutzes in der Verwaltung. Auf Bundesebene gilt dies insbesondere für die behördlichen Datenschutzbeauftragten der obersten Bundesbehörden, wirken sie doch auch als Multiplikatoren in die jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden hinein.

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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