Ich empfehle dem Bundesministerium der Verteidigung, eine technische Lösung zur Datenlöschung nach Ablauf der Archivierungsfristen entwickeln zu lassen (Nr. 11.1.2). Ich empfehle dem Gesetzgeber, durch eine Ergänzung des § 91 Absatz 5a SGB V klarzustellen, dass, wenn der G-BA mir Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, die aus seiner Sicht maßgeblichen Erwägungen zum Datenschutz beizufügen sind (Nr. 13.6). – 22 – BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014