Ich empfehle dem Bundesministerium der Verteidigung, eine technische Lösung zur Datenlöschung nach Ablauf der Archivierungsfristen entwickeln zu lassen (Nr. 11.1.2).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, durch eine Ergänzung des § 91 Absatz 5a SGB V klarzustellen, dass, wenn der
G-BA mir Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, die aus seiner Sicht maßgeblichen Erwägungen zum Datenschutz beizufügen sind (Nr. 13.6).

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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