hörden verabschiedet und als Verfahrensgrundlage hierfür ein entsprechendes „Cooperation Arrangement“ akzeptiert. Die Entschließung ist auf meiner Internetseite unter www.datenschutz.bund.de abrufbar.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll Deutschland „Verschlüsselungsstandort Nr. 1 auf der Welt“ werden.
Die Verschlüsselung privater Kommunikation soll zum Standard werden. Auch soll die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie De-Mail weiter ausgebaut werden. Denkbar und begrüßenswert wäre zudem, wenn z. B.
Mailprogramme unterschiedlicher Hersteller die Nutzung zueinander kompatibler Verschlüsselungsverfahren
unterstützen würden.
Die Sicherheit der IT-Systeme und der Schutz der Daten werden als Querschnittsthemen der Digitalisierung bezeichnet. Um diese zu erreichen, sollen u. a. die BNetzA, das BSI, das BKA und das BfV sachlich und personell
verstärkt werden. Eine meiner Kernaufgaben ist es, Bundesbehörden zu beraten und zu kontrollieren und so dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht von staatlichen Stellen in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Seit Langem fordere ich daher eine bessere Stellenausstattung auch meiner Dienststelle - bislang vergeblich. Eine Stärkung der Datenschutzaufsicht zum Schutz der Daten und zur Sicherheit der IT-Systeme ist mehr als erforderlich. Dies auch deshalb, weil die Digitalisierung vor den Sicherheitsbehörden nicht Halt macht und auch aus dieser Richtung neue Gefahren für den Datenschutz drohen. Die
Nachrichtendienste des Bundes und das BKA werden weiter als Zentralstellen gestärkt. Der Begriff der „Zentralstelle“ wird dabei nicht mehr als Einschränkung angesehen in Abgrenzung zu den im föderalistischen System stärkeren Kompetenzen der Sicherheitsbehörden in den Ländern. Die Zentralstellen ziehen vielmehr bun desweit Datenverarbeitung an sich. Der Trend geht zur zentralen Auswertung und Analyse. Im Bereich des Ver fassungsschutzes wird zurzeit sogar diskutiert, den - als Teil des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips essentiellen - Grundsatz der Erforderlichkeit in weiten Bereichen durch den Relevanzgrundsatz zu ersetzen. Gespeichert wird dann nicht mehr, was erforderlich ist, um eine konkrete Gefahr abzuwehren oder eine
gefährliche Bestrebung zu beobachten. Gegenstand ist vielmehr alles, was für allgemeine Auswerte- und Analysezwecke irgendwie „relevant“ sein könnte. Personenbezogene Daten werden dadurch zunehmend von konkreten Zweckbindungen losgelöst.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bei der Umsetzung der Digitalen Agenda die verschiedenen Akteure, insbesondere auch die Beauftragten für den Datenschutz zu beteiligen. Dass dies allein durch die zwei geplanten
Kernelemente gelingen kann, nämlich die Ausrichtung des IT-Gipfels auf die Digitale Agenda sowie die Einrichtung eines ressortübergreifenden Steuerungskreises, bezweifle ich allerdings.
Der Staat soll nach der Digitalen Agenda Vorbild für die Digitalisierung in Deutschland sein, und zwar auch
durch fortschrittliche IT-Sicherheit und Datenschutz bei seinen Verwaltungsangeboten. Ein Aspekt dabei ist die
Digitale Verwaltung 2020 der Bundesregierung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine effiziente elektronische
Verwaltung sowie einfache und schnelle staatliche elektronische Dienstleistungen zu fördern (vgl. dazu auch
Nr. 5.1). Ein Aspekt der Optimierung digitaler Verwaltungsangebote ist die IT-Konsolidierung des Bundes, bei
der aus datenschutzrechtlicher Sicht allerdings einige organisatorische „Stolpersteine“ zu beachten sind (vgl.
Nr. 5.9 und Nr. 5.14.4).
Im Bereich der Wirtschaft - Stichwort „Industrie 4.0“ - will die Bundesregierung u. a. durch die Unterstützung
bei der Entwicklung und Verbreitung sicherer und datenschutzfreundlicher Big-Data- und Cloud-Anwendungen
neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungsinnovationen anstoßen. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen
des E-Commerce unter Wahrung des Verbraucher- und Datenschutzes fortentwickelt werden. Gleichzeitig soll
ein Verbandsklagerecht zur Verbesserung des Datenschutzes eingeführt werden, um den Verbraucherschutz in
der digitalen Welt zu stärken (vgl. unter Nr. 6.1). Zudem sollen Datenschutz bei der Konzeption und Entwicklung neuer Technologien (privacy by design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default)
gefördert und eingefordert werden. Weiter sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf beim Schutz des geistigen Eigentums. Sie will die rechtlichen Rahmenbedingungen an die fortschreitende Digitalisierung anpassen.
Hierbei müssen die verschiedenen Interessen angemessen berücksichtigt und in einen gerechten Ausgleich gebracht werden. Schließlich hat die Bundesregierung den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes zum Schutz kriti-
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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