18 Ausschuss Digitale Agenda
18.1 Die Digitale Agenda der Bundesregierung 2014-2017 - nicht ohne Datenschutz
Mit dem Regierungsprogramm „Digitale Agenda 2014-2017“ erläutert die Bundesregierung, wie sie den digitalen Wandel unserer Gesellschaft in naher Zukunft fördern und absichern will. Dazu zeigt sie in verschiedenen
Politikfeldern wie „Digitale Infrastrukturen“, „Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten“, „Innovativer
Staat“ oder „Sicherheit, Schutz und Vertraulichkeit für Gesellschaft und Wirtschaft“ Forderungen und Ziele
auf, die innerhalb der nächsten drei Jahre erreicht oder zumindest auf den Weg gebracht werden sollen. Um die
Bedeutung dieses Themenfeldes weiß auch der Deutsche Bundestag. Er hat parallel dazu einen eigenen Ausschuss „Digitale Agenda“ eingerichtet, der sich fachübergreifend netzpolitischen Themen widmet. Der Datenschutz muss ein integrativer Bestandteil dieser Überlegungen sein.
Die Bundesregierung hat erkannt, dass mit den Vorteilen einer digitalisierten Welt auch Gefahren für den Einzelnen, die Wirtschaft und das Gemeinwohl einhergehen. Deswegen werden der Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht in der Digitalen Agenda ausdrücklich genannt. Fehlentwicklungen soll gegengesteuert werden. Dies bedeutet auch, neue Regeln zu schaffen, wo dies erforderlich ist. Die Digitale Agenda
spricht von einem „modernen Ordnungsrahmen zur Sicherstellung von Freiheit, Transparenz, Datenschutz und
-sicherheit“. Hierzu zählt sicherlich die für das Jahr 2015 angekündigte Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (vgl. dazu Nr. 1), die die Digitale Agenda selbst anspricht. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt in einer global-digitalisierten Welt zu Recht einen starken Akzent auf den Aspekt des Datenschutzes durch Technik. Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, dass die Instrumente Zertifizierung und Selbstregulierung an Bedeutung gewinnen werden, entweder im Wege freiwilliger Selbstverpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer oder mittels regulierter Selbstregulierung durch förmlich mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Verhaltensregeln.
Wie die Bundesregierung zu Recht betont, muss unsere bestehende Werteordnung auch in der digitalen Welt
ihre Geltung behalten. Dies schließt insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein.
Hierzu gehört Transparenz bei Art, Umfang und Dauer der Datenverwendung, damit dieses Grundrecht nicht
zur bloßen Worthülse verkommt.
Beeinträchtigungen drohen von staatlicher wie von privater Seite, sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland. „Als Antwort“ auf die globale Vernetzung und die Enthüllungen über den Missbrauch personenbezogener
Daten kündigt die Bundesregierung an, Gespräche mit internationalen Partnern aufzunehmen. Deutschland soll
eine führende Rolle bei der Entwicklung internationaler Datenschutzprinzipien einnehmen. Beleg für dieses Engagement ist die gemeinsam mit Brasilien initiierte Resolution zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter,
die am 18. Dezember 2013 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen wurde. Die Resolution hat das in Artikel 17 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) vom 19. Dezember 1966 niedergelegte Recht auf Privatheit unterstrichen (vgl. auch Nr. 4.1). Ich begrüße,
dass sich die Bundesregierung auch weiterhin für einen besseren Schutz der Privatsphäre auf internationaler
Ebene einsetzt, in dem sie, wiederum mit Brasilien, eine erneute Resolution Ende des Jahres 2014 in die Gene ralversammlung eingebracht hat, die einen Schwerpunkt auf Datenschutz im Internet legt.
Allerdings machen globale Datenströme auch eine verbesserte globale Datenschutzaufsicht und insoweit eine
vertiefte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden erforderlich. Hierzu gibt es Initiativen der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der Internationalen Datenschutzkonferenz
(vgl. Nr. 4.4 und 4.5). Die Mitgliedsstaaten der OECD sind durch die im Sommer 2013 neu gefassten Richtlini en zum Schutz der Privatsphäre aufgerufen, die Voraussetzungen für eine intensivierte Kontrolle grenzüberschreitender Datenströme zu schaffen. Ferner hat die Internationale Datenschutzkonferenz im Rahmen ihrer
36. Tagung im Jahr 2014 eine Entschließung zur verstärkten globalen Kooperation der Datenschutzaufsichtsbe-

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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