fen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erscheint das Projekt daher als ein tragfähiges Konzept zum Betrieb eines
datenschutzgerechten Digitalen Archivs.
Ich werde das Bundesarchiv bei der Fortführung des Projektes weiter begleiten.
17.2 Beratungs- und Kontrollbesuche beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Der datenschutzrechtliche Umgang mit den Stasi-Unterlagen entsprach der nach wie vor hohen Sensibilität
dieser Dokumente.
Einen Schwerpunkt meiner Beratung und Kontrolle in zwei Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) bildete die Einhaltung datenschutzrechtlicher
Vorschriften bei der Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft und Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß §§ 12 ff. Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) einschließlich der eingesetzten IT-Unterstützung (sog. datenschutzrechtliche Ablaufkontrolle). Ferner habe ich Aspekte der äußeren und
inneren Sicherung der Stasi-Unterlagen gemäß § 40 StUG und des mit diesen im Zusammenhang stehenden behördlichen Schriftverkehrs (sog. Behördenvorgänge) und dessen Nachweis intensiv geprüft und erörtert.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Fragen der Videoüberwachung der Liegenschaften. Anhand meiner Ori entierungshilfe „Datenschutzrechtliche Grundlagen der Videoüberwachung in der öffentlichen Verwaltung des
Bundes“ (vgl. 24. TB Anlage 7) habe ich geprüft, ob die Videoüberwachung der jeweiligen Liegenschaften vor
dem Hintergrund der in § 40 StUG normierten Vorschriften zur Sicherung der Stasiunterlagen erforderlich war.
Hierbei galt es vor allem zwischen Sicherungsaspekten und dem datenschutzrechtlichen Gebot der Datensparsamkeit bei der Videoüberwachung abzuwägen.
Wie bei beiden Beratungs- und Kontrollbesuchen festzustellen war, hatten die jeweiligen Außenstellen den getroffenen organisatorischen Maßnahmen ein hohes Maß an datenschutzrechtlicher Sensibilität zu Grunde gelegt.
Gleichwohl habe ich einzelne Verbesserungsvorschläge gemacht. Ich lege Wert darauf, dass diese auch in anderen Außenstellen des BStU, soweit einschlägig, umsetzt werden.
Daneben findet jährlich ein datenschutzbezogener Austausch zwischen meinen Mitarbeitern und der behördlichen Datenschutzbeauftragten des BStU statt. Auf diese Weise können unbürokratisch Lösungen für aktuelle
datenschutzbezogene Fragen gefunden und umgesetzt werden.
A. Mitarbeit der BfDI in Gremien zu diesem Themenkreis
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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