Zählung sollte auch die Art des Kraftfahrzeugs und seine Herkunft erfasst werden. Dies ist nur mit dem Einsatz
von Videotechnik möglich.
Die BASt hatte vor Beginn der Zählung ein umfangreiches Datenschutzkonzept entwickelt, das die Speicherung
und Auswertung personenbezogener oder -beziehbarer Daten ausschloss. Das hierfür ausgesuchte Videosystem
erfüllte diese Voraussetzungen: Die Zählungen konnten mittels automatisierter Videobeobachtung des fließenden Verkehrs an zufällig ausgewählten Straßenabschnitten und Tagen stattfinden. Das System erfasst das Kennzeichen mittels einer Front- und einer Rückkamera, wobei die Herkunft des Fahrzeuges anhand der Kennzeichensyntax erkannt wird. Durch den Einsatz besonderer Videotechnik ist eine Durchsicht durch die Scheiben
der Fahrzeuge und somit ein Erkennen der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen. Nur die Nationalität, nicht aber
das komplette Kennzeichen wird im System gespeichert und mit einem Zeitstempel versehen. Zusätzlich erfolgt
eine Fahrzeugklassifizierung (LKW, Pkw, Motorrad etc.) durch Radardetektoren.
Meine Empfehlungen zur Anonymisierung, zum Ausschluss der Personenerkennbarkeit und nicht zuletzt zur
Transparenz durch Kennzeichnung der Erhebungsstelle und Information der Verkehrsteilnehmer durch Hinweisschilder und Erläuterungen im Internet wurden umgesetzt. Trotz der Dauer der Erhebung von einem Jahr,
an 520 zufällig ausgewählten Standorten in 52 Landkreisen jeweils über 24 Stunden, sind mir keine größeren
Probleme bei der Durchführung bekannt geworden.
b) Inländerfahrleistung
Um die Fahrleistung von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen zu ermitteln hatte die BASt das KBA
beauftragt. Dort stehen Informationen über alle Halter im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zur Verfügung,
das als Grundlage für die Befragung diente. Ich habe mir im Rahmen eines Kontrollbesuchs beim KBA ein Bild
von der Umsetzung des Auftrags gemacht, dem ein umfängliches Datenschutzkonzept zugrunde liegt.
Bei der Inländerfahrleistung handelt es sich um eine empirische Erhebung in sechs Wellen über den gesamten
Zeitraum des Jahres 2014. Der Erhebungszeitraum einer Welle betrug zehn Wochen, in denen die insgesamt
156.000 zufällig ausgewählten Fahrzeughalter einen inhaltlich mit mir abgestimmten Fragebogen erhalten haben. Zehn Wochen nach der ersten Kontaktaufnahme erhielt der Halter dann einen Schlussfragebogen mit weiteren Fragen zur Fahrleistung des Fahrzeugs.
Aufgrund einer festgelegten Schichtung nach Fahrzeugklassen, Antriebsart, Krafträder, Lastkraftwagen usw.
hatte die Abteilung „Statistik“ des KBA eine Projektdatei auf der Grundlage des aktuellen ZFZR erstellt, um die
Halter anzuschreiben. Die zufällig ausgewählten Personen konnten den übermittelten Fragebogen schriftlich
oder elektronisch ausfüllen. Ich habe mich vom datenschutzgerechten Umgang bei Herstellung und Versand der
Fragebögen überzeugt. Hierbei war mir wichtig, die Aufgaben der Abteilung „Statistik“ räumlich und personell
von den Aufgaben der Abteilung „Register“ zu trennen, um Personenverwechslungen auszuschließen. Auch die
Rückläufe der ausgefüllten Fragebögen wurden ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Abteilung „Statistik“ bearbeitet. Wie neben dieser strikten Trennung besonders hervorzuheben ist, hat das KBA
durch eine interne Qualitätssicherung Fehler bei der Zuordnung der eingehenden Antworten nahezu ausgeschlossen. Alle schriftlich oder elektronisch eingegangenen Antworten wurden nach einer Erhebungswelle an onymisiert und einem von der BASt beauftragten Institut zur Berechnung des Ergebnisses weitergeleitet.
Die im Auftrag der BASt und im Datenschutzkonzept des KBA vereinbarten bzw. niedergeschriebenen Rege lungen zum Schutz personenbezogener Daten sind in vorbildlicher Weise umgesetzt worden.

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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