Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
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Durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien vom 17. Juni
1999 [BGBl. I S. 1334] sind die Aufgaben des G10-Gremiums auf das Parlamentarische Kontrollgremium übertragen worden. Der erste Bericht des Kontrollgremiums
erschien am 22. September 1999 (Bundestagsdrucksache
14/1635) und umfasste den Zeitraum vom 1. Januar 1998
bis 30. Juni 1999.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2000
ist das Gremium seiner Berichtspflicht mit dem Bericht
vom 8. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4948),
für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001 mit
dem Bericht vom 21. Februar 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8312), für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis
30. Juni 2002 mit Bericht vom 24. März 2003 (Bundestagsdrucksache 15/718) und für den Zeitraum vom 1. Juli
2002 bis 30. Juni 2003 mit Bericht vom 4. März 2004
(Bundestagsdrucksache 15/2616) nachgekommen. Seinen
letzten Bericht hat das Kontrollgremium am 17. Februar
2005 (Bundestagsdrucksache 15/4897) vorgelegt. Er erstreckte sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum
30. Juni 2004.
Der jetzt vorliegende Bericht setzt die bisherige Berichterstattung fort und umfasst hinsichtlich des Zahlenmaterials den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember
2005.
Drucksache 16/2551
Kontrollgremiums der 16. Wahlperiode gewählt worden.
Folgende Abgeordnete gehören dem neuen Gremium der
16. Wahlperiode – in alphabetischer Reihenfolge – an:
Fritz Rudolph Körper (SPD), Wolfgang Neskovic (DIE
LINKE), Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU), Bernd
Schmidbauer (CDU/CSU), Olaf Scholz (SPD), Dr. Max
Stadler (FDP), Joachim Stünker (SPD), Hans-Christian
Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. HansPeter Uhl (CDU/CSU).
Das neue Gremium ist noch am Tage der Wahl durch den
Präsidenten des Deutschen Bundestages konstituiert worden und am selben Tag zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten.
Zum Vorsitzenden des Gremiums der 16. Wahlperiode
wurde der Abgeordnete Dr. Norbert Röttgen (CDU/
CSU), zu seinem Stellvertreter der Abg. Dr. Max Stadler
(FDP) gewählt. Der am 14. Dezember 2005 gewählte
Vorsitzende wird auf Grund einer Vereinbarung im Gremium sein Amt bis Ende Dezember 2006 ausüben.
III. Die Durchführung der Kontrolle auf dem
Gebiet des G10
Nach § 1 Abs. 2 G10 unterliegen Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10 der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch die G10-Kommission.
II. Zusammensetzung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums
1. Die Kontrolle durch das Parlamentarische
Kontrollgremium
Im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005
oblag die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des G10 noch dem Parlamentarischen Kontrollgremium der 15. Wahlperiode.
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die parlamentarische und politische Kontrolle im Bereich des
G10. Neben der Aufgabe, dem Deutschen Bundestag
jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art
und Umfang von Beschränkungsmaßnahmen nach den
§§ 3, 5 und 8 G10 zu erstatten, kommt dem Gremium die
Aufgabe zu, die Mitglieder der G10-Kommission zu bestellen und die Zustimmung zur Geschäftsordnung der
Kommission zu erteilen.
Folgende Abgeordnete gehörten – in alphabetischer Reihenfolge – dem Parlamentarischen Kontrollgremium der
15. Wahlperiode an: Hermann Bachmaier (SPD), Hartmut
Büttner (CDU/CSU), Rainer Funke (FDP), Hans-Joachim
Hacker (SPD), Volker Neumann (Bramsche) (SPD),
Bernd Schmidbauer (CDU/CSU), Erika Simm (SPD),
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU).
Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kontrollgremiums wechselt der Vorsitz jährlich zwischen der
parlamentarischen Mehrheit und der Minderheit. Am
18. Dezember 2002 wurde der Abgeordnete Volker
Neumann (Bramsche) (SPD) zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Er übte sein Amt bis Ende Dezember
2003 aus. Zum stellvertretenden Vorsitzenden war für
diese Zeit der Abgeordnete Hartmut Büttner (CDU/CSU)
bestimmt worden. Am 1. Januar 2004 hat dieser den Vorsitz übernommen, zum Stellvertreter wurde der Abgeordnete Volker Neumann (Bramsche) (SPD) gewählt, der
zum 1. Januar 2005 wieder den Vorsitz übernommen hat.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden ab 1. Januar 2005 ist
der Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU) bestimmt worden.
In der Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2005 sind die Mitglieder des Parlamentarischen
Weiterhin obliegt dem Kontrollgremium die Zustimmung
zu Bestimmungen von Telekommunikationsbeziehungen
nach § 5 Abs. 1 Satz 2 G10, innerhalb welcher Beschränkungsmaßnahmen angeordnet werden dürfen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 G10 hat das für die Anordnung
einer Beschränkungsmaßnahme nach dem G10 zuständige Bundesministerium in Abständen von höchstens
sechs Monaten das Kontrollgremium über die Durchführung des G10 zu unterrichten. Dabei geht es nicht um
Einzelfälle, sondern um eine Gesamtübersicht der Beschränkungsmaßnahmen und ihrer Ergebnisse sowie allgemein um Grundsatzfragen bei Eingriffen in das Grundrecht aus Artikel 10 GG.
Diese Halbjahresberichte enthalten dabei einen detaillierten Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und
Kosten der im Berichtszeitraum ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen. Die Berichte entsprechen insoweit
denjenigen, die die Staatsanwaltschaften gemäß § 100e
der Strafprozeßordnung (StPO) der jeweils zuständigen
obersten Justizbehörde erstatten. Die Kontrollkompetenz