Drucksache 18/12585
Datum
–8–
Forum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Inhalt
Ausstufung als Gefährder am 10. März 2016 in Nordrhein-Westfalen
Einstufung als Gefährder am 11. März 2016 in Berlin
14.03.2016
AG Tägliche Lage
Das LKA Berlin teilt mit, dass es die abstrakte Gefahr einer islamistisch geprägten Vorbereitungsphase zu einer
Gewalttat durch AMRI als realistisch einschätzte.
13.04.2016
AG Op. Informationsaustausch
Die teilnehmenden Behörden halten an der bisherigen Bewertung des Sachverhaltes fest. Eine unmittelbare Gefährdung wird zum Zeitpunkt nicht gesehen. Gleichwohl sei
eine enge Begleitung des Sachverhaltes auch weiterhin
dringend angezeigt.
Ausstufung als Gefährder am 06. Mai 2016 in Berlin
Einstufung als Gefährder am 10. Mai 2016 in Nordrhein-Westfalen
15.06.2016
AG Op. Informationsaustausch
Die Behörden kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf AMRI derzeit keine konkrete Gefährdungskomponente erkennbar ist. Zielrichtung sei die
weitere ausländerrechtliche Bearbeitung der zukünftigen
Abschiebung. Das LKA Berlin erwägt eine Abschiebeandrohung nach § 58a AufenthG.
19.07.2016
AG Status
Thematisierung der PEP-Beschaffung durch die ZAB
Köln. Zuständigkeitswechsel von Oberhausen nach Kleve.
Zudem wurde die Möglichkeit einer Abschiebeanordnung
nach § 58a AufenthG nochmals erörtert.
03.08.2016
AG Tägliche Lage
Das LKA Baden-Württemberg unterrichtet über die Ausreiseunterbindung, die vorläufige Sicherungshaft und den
nicht erfolgten Antrag auf Abschiebehaft durch die Ausländerbehörde Kleve.
28.09.2016
AG Status
Thematisierung der Probleme bei der PEP-Beschaffung.
02.11.2016
AG Op. Informationsaustausch
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse ist kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar.
Am 4. Februar 2016 informierte das BKA über einen Gefährdungssachverhalt (Beschaffung von Kalaschnikows
durch AMRI). Dieser war durch das BfV am 26. Januar 2016 und das LKA Nordrhein-Westfalen am 3. Februar 2016 mitgeteilt worden. Darin bewertete das BKA, abgestimmt mit den LKA Berlin und LKA NordrheinWestfalen die Informationen, dass AMRI in Deutschland islamistisch-motivierte Anschläge für den IS begehen
wolle und sehr radikal und fest entschlossen sei. Bewertet wurde auch die Absicht AMRIs, einen Einbruchdiebstahl zur Erlangung von Geldmitteln zu begehen, um damit Kalaschnikows für einen Anschlag zu erwerben.