Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV.
–7–
Drucksache 18/12585
Gefährdungsbewertung / GTAZ
AMRI war vom 4. Februar 2016 bis zum 2. November 2016 Thema in insgesamt elf Besprechungen in verschiedenen Foren des GTAZ. Bei den Foren handelte es sich um
sieben Sitzungen der AG Operativer Informationsaustausch, in denen operative Sachverhalte thematisiert
werden,
zwei Sitzungen der AG Tägliche Lagebesprechung und
zwei Sitzungen der AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG Status).
Gemeinsames Terrorismus Abwehrzentrum
Seit dem Jahr 2004 arbeiten die deutschen Sicherheitsbehörden im GTAZ zum Zwecke des Informationsaustausches und der Abstimmung behördlicher Maßnahmen zusammen. Die Kooperation erfolgt im Rahmen der
jeweils für die Behörden geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Grundlage für die Arbeit im GTAZ ist die
Vereinbarung zur Einrichtung von Informations- und Analysezentren zum islamistischen Terrorismus in Berlin
vom 28. Oktober 2004. Diese sind die polizeiliche Informations- und Analysestelle (PIAS) und die nachrichtendienstliche Informations-und Analysestelle (NIAS).
Ziel ist die behördenübergreifende Kooperation der Bundes- und Landesbehörden mit festen institutionellen
Strukturen zur Abstimmung präventiver und repressiver Erfordernisse bei der Bekämpfung des islamistischen
Terrorismus. Das GTAZ fungiert als Schaltstelle der Bund-Länder-Zusammenarbeit, bei der BKA und BfV die
zuständigen Zentralbehörden der Bundesländer und nationale Behörden mit Verantwortlichkeiten im Bereich
der Terrorbekämpfung einbeziehen, wie zum Beispiel BND, BAMF, ZKA, GBA und BPOL.
Die Gespräche im GTAZ konnten nur eingeschränkt nachvollzogen werden. Die geschäftsführende Behörde BKA
fertigt zwar mit den Teilnehmern abgestimmte Protokolle. In diesen werden jedoch nur kursorisch Ergebnisse,
nicht aber vollständige Gesprächsinhalte und der Gesprächsverlauf festgehalten.
Datum
Forum
Inhalt
04.02.2016
AG Op. Informationsaustausch
Erstmaliger Austausch zu AMRI im GTAZ, da Hinweise
vorlagen, dass AMRI als Kontaktperson zu einem Verdächtigen eines Ermittlungsverfahrens in Erscheinung getreten ist. Die Wahrscheinlichkeit eines Anschlags mittels
Kalaschnikows wird mit 7 von 8 eingeschätzt.
17.02.2016
AG Op. Informationsaustausch
Am 18.02.2016 erstellt das BKA eine zweite Gefährdungsbewertung zum Sachverhalt Anschlag mittels Bombe/
Selbstmordattentat. Die Wahrscheinlichkeit wird als eher
unwahrscheinlich (5 von 8) eingeschätzt.
Einstufung als Gefährder am 17. Februar 2016 in Nordrhein-Westfalen
19.02.2016
AG Op. Informationsaustausch
Die Teilnehmer halten an der bisherigen Bewertung fest.
Die Zuständigkeit der Gefahrenabwehr liegt beim LKA
Berlin.
26.02.2016
AG Op. Informationsaustausch
Die Teilnehmer halten an der bisherigen Bewertung des
Sachverhaltes fest. Die seit dem Aufenthalt in Berlin gewonnenen Erkenntnisse haben bislang keine gefährdungserhöhenden Aspekte ergeben.