Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12585
17. Februar 2016 bis 10. Juni 2016: Als Gefährder eingestuft
Einstufung als islamistischer Gefährder durch Nordrhein-Westfalen und Berlin
Ermittlungen und Aufklärung in Nordrhein-Westfalen und Berlin
Asylverfahren und Ablehnung des Asylantrags
Am 17. Februar 2016 stufte das LKA Nordrhein-Westfalen AMRI als islamistischen Gefährder ein. Kurz zuvor
erlangte das LKA Nordrhein-Westfalen weitere Erkenntnisse, wonach er im Internet nach Anleitungen zum Bombenbau recherchierte und mit zwei libyschen Kontakten Chats führte. Gegenstand der Chats war die Mitteilung
AMRIs, dass er heiraten wolle sowie die Aufforderung, dass dieser sich bei einem Kontaktmann melden sollte
und dort vortragen sollte, dass er der Religion Gottes dienen wolle, egal mit welchen Mitteln. Beide würden – so
der Chat – im Paradies vereint werden. Die kryptisch geführten Chats, die AMRI vermutlich mit IS-Kommandeuren, die nicht identifiziert werden konnten, in Kampfgebieten führte, lassen sich dahin ausdeuten, dass ein geneigter Selbstmordattentäter in blumiger und gewundener Sprache in seinem Vorhaben bestärkt werden sollte. Am
17. Februar 2016 fuhr AMRI von Dortmund nach Berlin. In den folgenden Monaten hielt er sich schwerpunktmäßig in Berlin auf, weshalb er am 11. März 2016 in Berlin als islamistischer Gefährder eingestuft wurde und die
Zuständigkeit für die Gefährderbearbeitung an Berlin überging. Neben Berlin sind weitere Aufenthalte in anderen
Bundesländern belegt. So war AMRI am 22. Februar 2016 in Hamburg, wohin er zuständigkeitshalber von der
Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) verwiesen wurde. In Hamburg meldete sich AMRI als Asylsuchender ZARZOUR. Von Februar bis Mai 2016 sind mehrere Aufenthalte AMRIs in
Dortmund, Oberhausen und Düsseldorf und ein Aufenthalt in Hessen bekannt.
Am 4. April 2016 erwirkte das LKA Berlin Beschlüsse zur strafprozessualen Observation, TKÜ und Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung. Mit Ausnahme der Observation wurden diese bis 21. September 2016 vollzogen. Die Observation wurde nach dem 15. Juni 2016 ausgesetzt. Im Raum stand der Anfangsverdacht der versuchten Beteiligung an einem Mord. Hintergrund waren Erkenntnisse, wonach AMRI durch einen bewaffneten
Raubüberfall finanzielle Mittel zur Beschaffung von Kalaschnikows erlangen wollte. Am 28. April 2016 stellte
AMRI unter dem Alias ALMASRI schließlich einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
in Dortmund. AMRI wurde am 6. Mai 2016 in Berlin als islamistischer Gefährder ausgestuft. Nach dem darauffolgenden Wochenende wurde er am 10. Mai 2016 in Nordrhein-Westfalen wieder eingestuft. Im Zuge des Asylverfahrens wurde er am 17. Mai 2016 vom BAMF in Bochum angehört. Einige Tage später begab er sich von
Dortmund wieder nach Berlin. Der Asylantrag wurde am 30. Mai 2016 abgelehnt. Der Bescheid wurde auf acht
bekannte Alias-Identitäten AMRIs ausgestellt.
11. Juni 2016 bis 20. September 2016: Als Ausreisepflichtiger geduldet
Bestandskraft des abgelehnten Asylbescheids
Bemühungen der Behörden um Abschiebung
Ermittlungen und Aufklärung in Nordrhein-Westfalen und Berlin
Am 11. Juni 2016 erlangte der Asylbescheid Bestandskraft, womit AMRI ausreisepflichtig wurde. Am 11. Juli
2016 war AMRI in eine tätliche Auseinandersetzung im Drogenmilieu in Berlin involviert. Am 29. Juli 2016
unternahm AMRI einen Ausreiseversuch als Fahrgast in einem Fernbus in Richtung Schweiz. In Friedrichshafen
wurde er am 30. Juli 2016 von der Bundespolizei nach einem polizeilichen Hinweis im Bus aufgegriffen. Unter
anderem führte er zwei totalgefälschte italienische Identitätskarten bei sich. AMRI wurde schließlich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ravensburg inhaftiert. Einen Tag später wurde er entlassen. Da die nordrhein-westfälischen Behörden keine Aussicht auf Erfolg sahen, stellten sie keinen Antrag auf Sicherungshaft nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 62 Abs. 3 AufenthG). In der Folge begab sich AMRI über München nach Berlin zurück, von wo er
einige Tage später wieder nach Nordrhein-Westfalen reiste. Am 16. August 2016 erhielt er als abgelehnter Asylbewerber ALMASRI in Kleve eine Duldungsbescheinigung. Am 18. August 2016 fuhr er nach Berlin zurück. Die
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Köln stellte am 25. August 2016 einen Antrag auf Passersatzpapiere (PEP)
beim tunesischen Generalkonsulat in Bonn. Dem Antrag waren Finger- und Handflächenabdrücke beigefügt, die
bei AMRI bei der Inhaftierung in Ravensburg Ende Juli 2016 genommen worden waren.