Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b)
– 25 –
Drucksache 18/12585
Untersuchungsauftrag des PKGr zum Komplex AMRI
(beschlossen in der Sitzung des PKGr am 25. Januar 2017)
Untersuchungsauftrag des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes zum Komplex „Anis Amri“
1.
Auftrag
Am 19. Dezember 2016 verübte der tunesische Staatsangehörige Anis Amri einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, bei dem zwölf Menschen zu Tode kamen und zahlreiche Menschen verletzt
wurden. Im Zuge der Aufarbeitung stellte sich heraus, dass Amri bei verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder bekannt war.
Das Parlamentarische Kontrollgremium beauftragt vor diesem Hintergrund gemäß § 1 Absatz 1 i. V. m. § 5a
PKGrG seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Task Force, die Tätigkeit des BfV und des BND im Zusammenhang mit dem Attentäter Amri zu untersuchen.
2.
Untersuchungsgegenstand
Es soll untersucht werden, welche rechtlichen, organisatorischen, strukturellen und tatsächlichen Defizite in der
Aufklärung und Bewertung der Person Amri sowie insbesondere beim Informationsaustausch und der Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und weiteren beteiligten Behörden im GTAZ gerade
auch an Schnittstellen gegebenenfalls festzustellen sind. In diese Untersuchung werden die relevanten Informationen der Behörden des Bundes und auch der Länder einbezogen.
Der Untersuchungszeitraum umfasst die Zeitspanne vom ersten aktenkundigen In-Erscheinung-Treten Amris in
Deutschland bis zu dessen Tod am 23. Dezember 2016, insbesondere den Zeitraum ab August/September 2016.
Schwerpunkte der Untersuchung bei BfV und BND sind:
1.
2.
3.
4.
5.
3.
Aufgabenverteilung zwischen BfV und Polizei in Bund und Ländern und die Zuständigkeit des BfV in
Abgrenzung zu den Verfassungsschutzbehörden der Länder und BND,
Austausch von Erkenntnissen bei BfV und BND mit anderen Behörden zur Person Amri (Informationen
von/an andere/n Stellen wie AND, Polizei, VS-Verbund, BAMF, Ausländerbehörden, Bewertung von Erkenntnissen, Nutzung unter anderem von NADIS und ATD),
Vorliegen und Umgang mit Erkenntnissen zur Person Amri bei BfV und BND (Erkenntnisse zur Person
im Engeren/zum konkreten Umfeld/zu Anschlagsabsichten, Zusammenarbeit zwischen Auswertung und
Beschaffung, Relevanz von Dateien wie ATD und VP-Datei, Entwicklung der Gefährdungsprognose, Einstufung als Gefährder oder relevante Person, Abstimmung bei Gefährdungseinschätzung, Hintergründe der
Erstellung des Behördenzeugnisses des BfV)
eigene nachrichtendienstliche und sonstige Auswertungs- und Beschaffungsmaßnahmen zur Person Amri
durch BfV und BND,
eigene Beiträge von BfV und BND im GTAZ sowie Erkenntnisse und Folgerungen der genannten Behörden aus den Berichten der anderen im GTAZ anwesenden Sicherheitsbehörden zur Person Amri (Unterlagen und Dokumente im GTAZ, arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung bzw. Federführung im Verfassungsschutzverbund und mit Polizei).
Verfahren
Der Ständige Bevollmächtige wird gemäß § 5a Absatz 2 PKGrG nach den Vorschriften des PKGrG im Auftrag
des Parlamentarischen Kontrollgremiums tätig.
Der Ständige Bevollmächtigte wird voraussichtlich bis März 2017 Untersuchungsergebnisse vorlegen, die eine
öffentliche Bewertung des Gremiums ermöglichen.
Der Ständige Bevollmächtigte unterrichtet das Gremium fortlaufend gemäß § 5a Absatz 5 PKGrG.