Drucksache 17/13000
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der ehemaligen Zivildienstleistenden überzeugen. Durch
die seit 2006 erfolgte Umstellung der Papierakten auf
elektronische Akten (vgl. auch 21. TB Nr. 4.7) gelten die
für dieses Verfahren festgelegten Sicherungsmaßnahmen
sowie die Lösch- und Vernichtungsregelungen weiter.
Speicherung und Aufbewahrung der Akten im elektronischen Verfahren sind systemgesteuert und werden nach
den hierfür festgelegten Routinen behandelt. Dies gilt
ebenso für die Datenlöschung. Die Ausführung wird von
der behördlichen Datenschutzbeauftragten regelmäßig
kontrolliert.
14.2.2 Einführung des Bundesfreiwilligendienstes
Mit dem Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFDG) vom 28. April 2011 wurde ein neuer
Dienst auf Basis freiwilliger Teilnahme eingerichtet. Prüfungen vor Ort ergaben nur Hinweise auf kleinere Mängel.
Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und
Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration sowie des Zivil- und
Katastrophenschutzes. Das Freiwilligendienstverhältnis
kommt durch Abschluss einer Vereinbarung nach § 8
BFDG zwischen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das BAFzA) und dem Freiwilligen zustande.
Die Inhalte der Vereinbarung, zu denen insbesondere die
Dauer des zu leistenden Dienstes sowie Art und Umfang
der an den Freiwilligen zu entrichtenden Leistungen zählen, werden vorab mit der Einsatzstelle und dem Freiwilligen abgestimmt. Der Bundesfreiwilligendienst wird in
der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden
Monaten geleistet. Er dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate (§ 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 BFDG). Die
Zuständigkeit für den Bundesfreiwilligendienst wurde auf
das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben übertragen.
Mit den vertraglichen Vereinbarungen werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Anlässlich
meines Beratungs- und Kontrollbesuchs beim BAFzA
habe ich ein ausgeprägtes Bewusstsein für einen sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten wahrgenommen. Vor Ort wurden nur geringe datenschutzrechtliche
Mängel festgestellt, die größtenteils bereits während meines Besuchs beseitigt wurden. Für die Bearbeitung steht
nicht die aus dem Zivildienst bekannte „E-Akte“ als Verfahrens- und Bearbeitungsinstrument zur Verfügung.
Zwar werden die Bearbeitungstexte mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellt, jedoch erfolgt die Aktenführung noch in Papier. Zu Einzelfragen der entsprechenden
Datenschutzorganisation befinde ich mich noch im Dialog mit dem BAFzA.
14.2.3 Personalgewinnung durch Karrierecenter der Bundeswehr
Die Bundeswehr verarbeitet vielfältige personenbezogene
Bewerberdaten. Bei Prüfungen festgestellte kleinere Da-
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
tenschutzmängel konnten im Wesentlichen abgestellt werden.
Die Bundeswehr kann für ihren Personalbedarf nicht
mehr auf die Unterstützung durch Wehrpflichtige zurückgreifen. Um Zeit- und Berufssoldaten sowie Zivilpersonal
zu gewinnen, hat sich die Bundeswehr für eine Lösung
„aus einer Hand“ entschieden und ihr Personalgewinnungsverfahren mit der Einrichtung von sog. Karrierecentern neu gestaltet.
Das Zentrum für Nachwuchsgewinnung Nord (ZNwG
NORD) in Hannover wurde beauftragt, im Rahmen eines
Pilotprojekts unter einem Dach Nachwuchs für alle Bereiche der Bundeswehr – militärische und zivile – zu gewinnen. Dabei wird eine Vielzahl von Daten erhoben, die neben den persönlichen Angaben auch medizinische und
psychologische Erkenntnisse enthalten.
Bei einem Beratungs- und Kontrollbesuch habe ich nur
geringe datenschutzrechtliche Mängel festgestellt. Meine
entsprechenden Empfehlungen wurden bereits beim Abschlussgespräch angenommen. Die Stellungnahme zu
meinem Kontrollbericht lag bei Redaktionsschluss noch
nicht vor.
In den Räumlichkeiten des ZNwG NORD konnte ich
mich von einem datenschutzbewussten Umgang mit Bewerberakten durch die Bundeswehrmitarbeiter überzeugen. Der Datenschutz wird bei der Arbeits- und Terminplanung ebenso berücksichtigt wie auf den Fluren und in
den Aufenthaltsbereichen, in denen sich die Bewerber
während des Auswahlverfahrens aufhalten.
Der Umgang mit den Bewerbern in den Bereichen des
psychologischen und medizinischen Dienstes vollzieht
sich individuell, diskret und datenschutzgerecht. Die hierfür benötigten Akten werden von Hand zu Hand weitergegeben, nachdem sie zuvor entsprechend der Terminierung bereitgestellt wurden. Die Aufbewahrung bzw.
Bereithaltung richtet sich nach den geplanten Terminen
und erfolgt zentral in den dafür vorgesehenen Aktenräumen.
Bei der medizinischen Untersuchung werden auch Patientenakten angelegt, um die medizinische Tauglichkeit des
Bewerbers oder Verwendungsausschlüsse ermitteln zu
können. Die erreichte Tauglichkeitsstufe sowie die aus
der Untersuchung resultierenden Verwendungsmöglichkeiten werden in die Bewerberakte übernommen, nicht
jedoch die medizinischen Befunde. Diese werden in verschlossenen Umschlägen mit den Akten aufbewahrt und
verschlossen weitergeleitet. Sie dürfen nur von besonders
dazu befugten Personen, z. B. Ärzten oder besonders beauftragten Mitarbeitern des medizinischen Dienstes geöffnet werden.
Insgesamt sind etwa 16 Karrierecenter der Bundeswehr
geplant. Bei der Einrichtung der weiteren Karrierecenter
erwarte ich ein ebenso hohes Maß an Datenschutzbewusstsein und einen verantwortungsvollen Umgang mit
den Daten, wie ich sie bei meiner Kontrolle vorgefunden
habe.