Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/7424

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Im Berichtszeitraum 2014 kam der IMSI-Catcher in 17 Fällen (16 Fälle des BfV und einer vom MAD) zum Einsatz. Die meisten Betroffenen waren zugleich Hauptbetroffene von G 10-Maßnahmen. Der überwiegende Teil der
Einsätze betraf auch hier den islamistischen Bereich.
Tabelle 7
IMSI-Catcher-Einsätze von 2002 bis 2014

7.

2002

3

2003

9

2004

10

2005

10

2006

10

2007

9

2008

14

2009

16

2010

16

2011

14

2012

17

2013

26

2014

17

Summe

171

Auskunftsverlangen in den Bundesländern

Den Verfassungsschutzbehörden der Länder stehen die Befugnisse nach § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5
BVerfSchG (Auskunft bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen) nur unter den in § 8b Absatz 10
BVerfSchG geregelten Voraussetzungen zu. Der Landesgesetzgeber muss das Verfahren sowie die Beteiligung
der G 10-Kommission des Landes, die Verarbeitung der erhobenen Daten und die Mitteilung an den Betroffenen
gleichwertig wie in § 8b Absatz 2 BVerfSchG regeln. Ferner muss er eine § 8b Absatz 3 BVerfSchG gleichwertige
parlamentarische Kontrolle sowie eine Verpflichtung zur Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen
an das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes regeln. Die Verpflichtungen zur gleichwertigen parlamentarischen Kontrolle gelten auch für die Befugnisse nach § 8a Absatz 2 Nummer 1 und 2 BVerfSchG (Auskunft
bei Luftfahrtunternehmen und Finanzdienstleistern).
Für das Jahr 2014 haben alle Bundesländer, mit Ausnahme von Hamburg, Berichte über Auskunftsverlangen beim
Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundes eingereicht. In den Ländern Bayern (2), Mecklenburg-Vorpommern (4), Niedersachsen (2), Nordrhein-Westfalen (3), Sachsen (2) sind 2014 insgesamt 13 Maßnahmen durchgeführt worden. Keine Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz sind 2014 in Baden-Württemberg,
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen veranlasst worden.

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