Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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1999 (BGBl. I S. 1334) sind die Aufgaben des G10-Gremiums auf das Parlamentarische Kontrollgremium übertragen worden. Der erste Bericht des Kontrollgremiums
erschien am 22. September 1999 (Bundestagsdrucksache
14/1635) und umfasste den Zeitraum vom 1. Januar 1998
bis 30. Juni 1999.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2000
ist das Gremium seiner Berichtspflicht mit dem Bericht
vom 8. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4948),
für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001 mit
dem Bericht vom 21. Februar 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8312), für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis
30. Juni 2002 mit Bericht vom 24. März 2003 (Bundestagsdrucksache 15/718), für den Zeitraum vom 1. Juli
2002 bis 30. Juni 2003 mit Bericht vom 4. März 2004
(Bundestagsdrucksache 15/2616), für den Zeitraum vom
1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004 mit Bericht vom
17. Februar 2005 (Bundestagsdrucksache 15/4897) und
für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember
2005 mit dem Bericht vom 7. September 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2551) nachgekommen. Seinen letzten
Bericht hat das Kontrollgremium am 25. Oktober 2007
(Bundestagsdrucksache 16/6880) vorgelegt. Er erstreckte
sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006.
Der jetzt vorliegende Bericht setzt die bisherige Berichterstattung fort und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar
2007 bis zum 31. Dezember 2007.
II.

Zusammensetzung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums

Im Berichtszeitraum oblag die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet
des G10 dem Parlamentarischen Kontrollgremium der
16. Wahlperiode.
In der Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2005 sind die Mitglieder des Parlamentarischen
Kontrollgremiums der 16. Wahlperiode gewählt worden.
Das Gremium ist noch am Tage der Wahl durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages konstituiert worden
und am selben Tag zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Folgende Abgeordnete gehören dem Gremium an:
Fritz Rudolf Körper (SPD), Wolfgang Nešković (DIE
LINKE.), Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU), Bernd
Schmidbauer (CDU/CSU), Dr. Max Stadler (FDP), HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Joachim Stünker (SPD), Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU).
Der Abg. Olaf Scholz (SPD) ist im November 2007 aus
dem Gremium ausgeschieden; an seiner Stelle wurde der
Abg. Thomas Oppermann (SPD) zum Mitglied gewählt.
Der Vorsitz im Parlamentarischen Kontrollgremium
wechselt jährlich zwischen einem Mitglied der Koalitionsfraktionen und einem Mitglied der Oppositionsfraktionen. Zum Vorsitzenden des Gremiums der 16. Wahlperiode wurde zunächst der Abgeordnete Dr. Norbert
Röttgen (CDU/CSU), zu seinem Stellvertreter der Abgeordnete Dr. Max Stadler (FDP) bestimmt. Der am 14. Dezember 2005 bestimmte Vorsitzende hat auf Grund einer

Drucksache 16/11559

Vereinbarung im Gremium sein Amt bis Ende Dezember
2006 ausgeübt. Im Jahr 2007 war der Abgeordnete
Dr. Max Stadler (FDP) Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Stellvertretender Vorsitzender
war bis zu seinem Ausscheiden der Abg. Olaf Scholz
(SPD). In dieser Funktion wurde er von dem Abg. Thomas
Oppermann (SPD) abgelöst, der Anfang 2008 den Vorsitz
des Parlamentarischen Kontrollgremiums übernommen
hat. Als sein Stellvertreter fungiert der Abg. Dr. Max
Stadler (FDP).
III.

Die Durchführung der Kontrolle
auf dem Gebiet des G10

Nach § 1 Absatz 2 G10 unterliegen Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10 der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch die G10-Kommission.
1.

Die Kontrolle durch das Parlamentarische
Kontrollgremium

Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die politische Kontrolle im Bereich des G10. Neben der Aufgabe,
dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die
Durchführung sowie Art und Umfang von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8 G10 zu erstatten, kommt dem Gremium die Aufgabe zu, die Mitglieder
der G10-Kommission zu bestellen und die Zustimmung
zur Geschäftsordnung der Kommission zu erteilen.
Weiterhin obliegt dem Kontrollgremium die Zustimmung
zu der Bestimmung von Telekommunikationsbeziehungen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 G10, innerhalb derer Beschränkungsmaßnahmen angeordnet werden dürfen. Die
Zustimmung zu einer Bestimmung in den Fällen einer
Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland nach
§ 8 G10 bedarf dabei der Mehrheit von zwei Dritteln der
Stimmen des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 G10 hat das für die Anordnung
einer Beschränkungsmaßnahme nach dem G10 zuständige Bundesministerium in Abständen von höchstens
sechs Monaten das Kontrollgremium über die Durchführung des G10 zu unterrichten. Dabei geht es nicht um
Einzelfälle, sondern um eine Gesamtübersicht der Beschränkungsmaßnahmen und ihrer Ergebnisse sowie um
Grundsatzfragen bei Eingriffen in das Grundrecht aus
Artikel 10 GG.
Diese Halbjahresberichte enthalten einen detaillierten
Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und
Kosten der im Berichtszeitraum ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen. Die Berichte entsprechen in etwa denjenigen, die die Staatsanwaltschaften gemäß § 100b Absatz 5 (§ 100e a. F.) StPO der jeweils zuständigen obersten Justizbehörde kalenderjährlich erstatten. Die Kontrollkompetenz des Parlamentarischen Kontrollgremiums
erschöpft sich dabei aber nicht in der Entgegennahme der
Berichte, sondern erstreckt sich im Kern vielmehr darauf,
von den zuständigen Bundesministerien jederzeit Auskunft über alle Aspekte der Brief-, Post- und Fernmeldeüberwachung verlangen zu können.

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