Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
standen, eine terroristische Vereinigung aufzubauen oder
Mitglied oder Unterstützer einer ausländischen extremistischen Vereinigung zu sein. Seit dem Jahr 2002 waren
damit 54 Personen von den insgesamt 51 Maßnahmen betroffen.
2002 2003 2004 2005 2006 2007
Maßnahmen
3
9
10
10
10
9
Insgesamt
51
Der Einsatz des IMSI-Catchers hat in mehreren Fällen zu
wichtigen Erkenntnissen über vorher nicht bekannte Mobilfunkanschlüsse verdächtiger Personen geführt, die
dann in Überwachungsmaßnahmen nach § 3 G10 aufgenommen werden konnten. Ohne seinen Einsatz hätte das
BfV keinen Zugriff auf die Inhalte der über die mit den
ermittelten Mobiltelefonen geführten Gespräche der überwachten verdächtigen Personen erhalten können.
Im Berichtszeitraum hat sich damit erneut bestätigt, dass
dem Einsatz des IMSI-Catchers zur Unterstützung der
Maßnahmen nach § 3 G10 zusammen mit der Möglichkeit, Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen zu
erhalten, eine große Bedeutung für die Tätigkeit der
Nachrichtendienste zukommt.
7.
Drucksache 16/11560
–9–
Umsetzung der neuen Befugnisse nach
dem Terrorismusbekämpfungsgesetz in
den Bundesländern
Nach der durch das TBG vom 9. Januar 2002 eingeführten Vorschrift des § 8 Absatz 11 a. F. BVerfSchG standen
den Verfassungsschutzbehörden der Länder die erweiterten Befugnisse nach § 8 Absatz 5 bis 8 a. F. BVerfSchG
(Auskunftsbefugnisse gegenüber Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsunternehmen) nur dann zu, wenn das Antragsverfahren, die Beteiligung der G10-Kommission, die
Verarbeitung der erhobenen Daten und die Mitteilung an
die Betroffenen gleichwertig wie in § 8 Absatz 9 a. F.
BVerfSchG geregelt waren. Ferner mussten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle und eine Pflicht zur
Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen an
das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes landesgesetzlich geregelt sein. Das TBEG hat diese Regelung in § 8a Absatz 8 BVerfSchG übernommen.
In der Folge verabschiedeten 15 Bundesländer entsprechende gesetzliche Regelungen, die ihren Verfassungsschutzbehörden Auskunftsverlangen unter den im
BVerfSchG enthaltenen Voraussetzungen hinsichtlich des
Genehmigungsverfahrens und der Berichterstattung ermöglichten. In Schleswig-Holstein wurde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zwischenzeitlich initiiert, aber noch nicht abgeschlossen.
Auch auf der Ebene der Bundesländer wurde von den einzelnen Befugnissen im Berichtszeitraum zurückhaltend
Gebrauch gemacht. Für das Jahr 2007 haben neun Bundesländer insgesamt 15 Maßnahmen mit 31 Betroffenen
gemeldet. 13 Maßnahmen mit 29 Betroffenen richteten
sich auf Auskünfte bei Telekommunikationsunternehmen, darunter eine Maßnahme mit 13 Betroffenen; zwei
Maßnahmen mit zwei Betroffenen betrafen Auskünfte
von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten.
Für Auskunftsverlangen auf Länderebene in den Jahren
2006 und 2007 liegen dem Parlamentarischen Kontrollgremium folgende Zahlen vor:
IMSI-Catcher-Einsätze wurden von den Bundesländern
im Berichtszeitraum nicht gemeldet.
Auskunftsverlangen auf der Ebene der Bundesländer im Jahr 2006/2007
Auskunft von
2
Betroffene
20062
Maßnahmen
20071
Betroffene
20072
Banken und Finanzdienstleistern
8
10
2
2
Postdienstleistern
0
0
0
0
Luftfahrtunternehmen
0
0
0
0
Telekommunikationsunternehmen
2
2
13
29
10
12
15
31
Insgesamt
1
Maßnahmen
20061
Eine Maßnahme umfasst jeweils die Erstanordnung sowie etwaige Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht
unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren Telekommunikationsanschluss nutzt
oder über ihr Konto verfügt.