Drucksache 15/4437

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Das Kontrollgremium hat zum geplanten Umzug nicht
nur die Bundesregierung und die Leitung des Dienstes
selbst, sondern auch den Personalrat des BND mehrfach
angehört und aufgetretene Probleme beraten. Dabei hat
das Gremium immer darauf gedrungen, dass der Umzug
für die im BND verbleibenden Mitarbeiter sozial verträglich durchgeführt werden muss und insbesondere auch
den notwendigen Sicherheitsbelangen zu jedem Zeitpunkt
des Umzugs ausreichend Rechnung getragen wird.
Gegenstand der Erörterungen waren auch die geplanten
Neubauvorhaben des BND in Berlin und die mit dem Gesamtumzug verbundenen Kosten, über die insbesondere
auch im Rahmen der Verhandlungen über die Wirtschaftspläne der Dienste ausführlich beraten wurde.
9.

Freigabe der so genannten RosenholzDateien durch die USA

Auch im vorliegenden Berichtszeitraum war die Freigabe
der so genannten Rosenholz-Dateien durch den amerikanischen Nachrichtendienst CIA wieder Gegenstand von
Unterrichtungen des Gremiums.
Bei diesen Dateien handelt es sich um mikroverfilmte
Karteien der Abteilung für Auslandsaufklärung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der
DDR, der so genannten Hauptverwaltung Aufklärung
(HVA). In der Wendezeit nach 1989 gelangten diese Unterlagen in den Besitz der USA. Die Rosenholz-Dateien
können im Zusammenspiel unterschiedlicher in ihr enthaltener Karteikartensysteme und Statistik-Bögen Auskunft über das Agentennetz der HVA in der DDR und in
der Bundesrepublik geben. Über die Rückführung der
Karteien (die ursprünglichen Mikrofilme wurden in den
USA auf CD-ROM kopiert) verhandelte die Bundesregierung mehrere Jahre mit den zuständigen Stellen in den
USA.
Vom Jahr 2000 bis zum Juni 2003 wurden der für die wissenschaftliche Erschließung und Auswertung der Unterlagen zuständigen Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(BStU) insgesamt 381 CD-ROM mit den so genannten
Rosenholz-Dateien übergeben.
Im Juni 2003 einigten sich das Bundeskanzleramt und
amerikanische Stellen darauf, dass die BStU die zuvor
von den Amerikanern als „VS-geheim“ eingestuften Unterlagen wie andere „Stasi“-Unterlagen entsprechend dem
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR (StUG) verwenden darf.
Etwa Mitte des Jahres 2003 wurden die letzten dieser Datenträger an die Bundesregierung übergeben und der
BStU zur Verfügung gestellt.
10.

Bericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz

Auch der 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz war – wie bereits die Vorjahresberichte – Gegenstand der Beratungen des Gremiums. Dabei hat das Gremium die die Nachrichtendienste betref-

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fenden Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten zum
Anlass genommen, sich auch mit Fragen der Umsetzung
des Datenschutzes in den Diensten zu befassen.
11.

Beratung der Wirtschaftspläne

Gemäß § 2e Abs. 2 Satz 1 PKGrG hat das Gremium die
Wirtschaftspläne der Dienste für die Haushaltsjahre 2003,
2004 und 2005 mitberaten. Für das Haushaltsjahr 2003
fand die Beratung am 29. Januar 2003 und für das Haushaltsjahr 2004 am 15. Oktober 2003 und für das Haushaltsjahr 2005 am 29. September 2004 statt. Hierbei berichtete die Bundesregierung jeweils auch über den
Vollzug der Wirtschaftspläne der Jahre 2002 bis 2004.
Das Kontrollgremium hat – wie in der Vergangenheit –
jeweils drei ihrer Mitglieder für die Bereiche Personal/
Organisation, Investitionen und operative Maßnahmen als
Berichterstatter benannt, um eine gründliche und strukturierte Vorarbeit der Beratungen zu ermöglichen.
Dabei hat sich das Kontrollgremium insbesondere im
Rahmen der Haushaltsberatungen auch über Fragen aus
den Bereichen der Organisation und Struktur der Dienste
unterrichten lassen. Insbesondere die jeweiligen Personalkonzepte und die Aufgabenverteilungen innerhalb der
Dienste vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
spielten dabei eine Rolle.
Auch die Arbeitssituation in den Diensten war Gegenstand von Unterrichtungen. Wichtiger Beratungspunkt
war dabei die Koordinierung und insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit der Dienste.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat jeweils im
Anschluss an die Beratungen der Wirtschaftpläne an den
Stellen, an denen es notwendig erschien, entsprechende
Empfehlungen gegenüber dem Vertrauensgremium, das
letztlich über die Gewährung der Haushaltsmittel entscheidet, abgegeben.
12.

Der Ausgang des NPD-Verbotsverfahrens
vor dem Bundesverfassungsgericht

Auch im vorliegenden Berichtszeitraum war das NPDVerbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
weiterhin Gegenstand der Beratungen des Kontrollgremiums. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. März
2003 auf Antrag der NPD das Verbotsverfahren eingestellt (vgl. BVerfG, 2 BvB 1/01 vom 18. März 2003).
Drei der sieben Richter des Zweiten Senats vertraten die
Auffassung, dass die Beobachtung der NPD durch V-Personen der Verfassungsschutzbehörden, die unmittelbar
vor und während des Verbotsverfahrens als Mitglieder
des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands der
NPD fungierten, in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sei. Staatliche
Präsenz auf der Führungsebene einer Partei mache Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar. Zwangsläufigkeit staatlicher Einflussnahme
auf Willensbildung und Außenwirkung einer Partei sei
auch in all jenen Fällen gegeben, in denen vom Parteipro-

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