Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Drucksache 15/4437

zumindest auch als „mitwirkende Beeinflussung“ zu verstehen. Dabei bleibt die Verantwortung der Regierung für
die Entscheidung aber natürlich unberührt, nur der parlamentarische Einfluss kommt früher zur Geltung.

im Parlamentarischen Kontrollgremium am 1. Januar
2004 übernommen.

III.

Konstituierung und Zusammensetzung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums
sowie Anzahl der Sitzungen und
Teilnehmerkreis

1.

Konstituierung und Zusammensetzung

Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt laut Geschäftsordnung mindestens einmal im Vierteljahr, in der
Praxis jedoch erheblich häufiger. Im Berichtszeitraum ist
das Kontrollgremium insgesamt zu 28 Sitzungen zusammengetreten. Darunter waren vier so genannte Sondersitzungen, d. h. solche, die auf Antrag eines Gremiumsmitglieds oder der Bundesregierung außerhalb der regulären
Planungen erfolgt sind.

Im Berichtszeitraum von August 2002 bis Oktober 2004
ist die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher
Tätigkeit in der Zeit vom 1. August bis 17. Dezember
2002 von dem Parlamentarischen Kontrollgremium der
14. Wahlperiode durchgeführt worden. Mitglieder des
Kontrollgremiums waren für diesen Zeitraum – in alphabetischer Reihenfolge – die Abgeordneten Hermann
Bachmaier (SPD), Anni Brandt-Elsweier (SPD), Hartmut
Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU), Erwin Marschewski
(CDU/CSU), Volker Neumann (Bramsche) (SPD),
Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), Ludwig Stiegler
(SPD), Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU). Der
Vorsitz wechselte nach der Geschäftsordnung des Kontrollgremiums der 14. Wahlperiode halbjährlich zwischen
der parlamentarischen Mehrheit und Minderheit. Im
zweiten Halbjahr 2002 nahm die Abgeordnete Anni
Brandt-Elsweier (SPD) das Amt der Vorsitzenden wahr.
In der Zeit vom 18. Dezember 2002 bis zum Oktober
2004 ist die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit von dem im Dezember 2002 neu
konstituierten Parlamentarischen Kontrollgremium der
15. Wahlperiode wahrgenommen worden.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
der 15. Wahlperiode sind in der Sitzung des Deutschen
Bundestages am 5. Dezember 2002 neu gewählt worden.
Folgende Abgeordnete gehören – in alphabetischer Reihenfolge – dem neuen Gremium an: Hermann Bachmaier
(SPD), Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU),
Rainer Funke (FDP), Hans-Joachim Hacker (SPD),
Volker Neumann (Bramsche) (SPD), Bernd Schmidbauer
(CDU/CSU), Erika Simm (SPD), Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Wolfgang Zeitlmann
(CDU/CSU). Das Gremium wurde am 18. Dezember
2002 konstituiert und trat am selben Tag zu seiner ersten
Sitzung zusammen.
Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde der Abgeordnete
Volker Neumann (Bramsche) (SPD) gewählt. Nach einer
Änderung in den Bestimmungen der Geschäftsordnung
des Kontrollgremiums wechselt der Vorsitz nunmehr
jährlich zwischen der parlamentarischen Mehrheit und
Minderheit.
Der am 18. Dezember 2002 gewählte Vorsitzende Volker
Neumann (Bramsche) (SPD) hat aufgrund einer Vereinbarung im Gremium sein Amt bis Ende Dezember 2003
ausgeübt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden war im Dezember 2002 der Abgeordnete Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) bestimmt worden. Er hat den Vorsitz

2.

Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis

Neben den Mitgliedern des Gremiums haben an den Sitzungen des Kontrollgremiums für die Bundesregierung
der Beauftragte für die Nachrichtendienste und Chef des
Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter
Steinmeier, der Koordinator der Nachrichtendienste im
Bundeskanzleramt, MD Ernst Uhrlau, der Staatssekretär
im Bundesministerium des Innern, Lutz Diwell, und der
Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung,
Klaus Biederbick, ferner die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes sowie – je
nach Thema – weitere Beamte aus den Ministerien und
den Nachrichtendiensten teilgenommen.
IV.

Beratungsgegenstände des Gremiums von
besonderer Bedeutung

Wie bereits einleitend ausgeführt, unterliegen gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 PKGrG sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums bekannt gewordenen Informationen grundsätzlich der Geheimhaltung und damit dem
Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in den Sitzungen des
Gremiums bekannt gewordenen Informationen dürfen nur
an die Mitglieder des Gremiums selbst, nicht aber generell an die Mitglieder des Bundestages weitergegeben
werden. Unter Beachtung dieses strikten Gebots der Geheimhaltung werden nachfolgende Beratungsgegenstände
von besonderer Bedeutung in allgemeiner Form dargestellt, um zumindest einen kursorischen Überblick über
das Tätigkeitsfeld des Kontrollgremiums zu geben.
1.

Die Bekämpfung des internationalen
Terrorismus

Am 11. September 2001 verübten Terroristen mit vier
entführten Zivilflugzeugen Anschläge in den USA, bei
denen mehr als 3.000 Menschen aus über 70 Nationen
– darunter auch deutsche Staatsangehörige – ihr Leben
verloren, die zwei Hauptgebäude des „World Trade Center“ zerstört und das Pentagon stark beschädigt wurde.
Die weltweiten polizeilichen und nachrichtendienstlichen
Ermittlungen machten sehr bald deutlich, dass das terroristische Netzwerk um Osama Bin Laden – die so genannte al-Qaida-Organisation – hinter den Anschlägen
stand. Die Terroranschläge richteten sich nicht nur gegen
die USA und amerikanische Staatsbürger, sondern gegen
die gesamte internationale Staatengemeinschaft.

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