Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/216

das Terrorismusbekämpfungsgesetz geschaffenen Befugnisse. Verfassungsschutzbehörden der Länder stehen die
Befugnisse nur dann zu, wenn der Landesgesetzgeber eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle vorsieht
(§ 8b Absatz 10 BVerfSchG).
1.

Genehmigung durch die G 10-Kommission

a)

Zusammensetzung

Die G 10-Kommission tritt gemäß § 15 Absatz 4 Satz 1 G 10 mindestens einmal im Monat zusammen. Ihre Mitglieder sind nach § 15 Absatz 1 Satz 3 G 10 in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen.
Die Kommission besteht nach § 15 Absatz 1 Satz 1 G 10 aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können. Die Mitglieder der Kommission nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr
und werden gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 G 10 vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der
Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt, dass
ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach
Ablauf der Wahlperiode endet.
Das Parlamentarische Kontrollgremium bestellte am 27. Januar 2010 Dr. Hans de With (Vorsitzender), Erwin
Marschewski (Stellvertretender Vorsitzender), Rainer Funke und Ulrich Maurer als ordentliche Mitglieder sowie
Dr. Bertold Huber, Rudolf Kraus, Volker Neumann und Hartfrid Wolff als stellvertretende Mitglieder der G 10Kommission.
b)

Genehmigungsverfahren

Gemäß § 8b Absatz 2 Satz 3 , § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG sowie § 4a Satz 1
und § 5 MADG prüft die G 10-Kommission von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit
und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich dabei
auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 8a Absatz 2 und 2a erlangten personenbezogenen Daten (§ 8b Absatz 2 Satz 4 BVerfSchG). Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für
unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle
einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen (§ 8b Absatz 2 Satz 5 und 6 BVerfSchG).
Das Bundesministerium des Innern (für das BfV), das Bundeskanzleramt (für den BND) und das Bundesministerium der Verteidigung (für den MAD) unterrichten die G 10-Kommission hierzu monatlich über Anordnungen
nach § 8a Absatz 2 und 2a sowie § 9 Absatz 4 BVerfSchG vor deren Vollzug. Nur bei Gefahr im Verzug kann
der Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission angeordnet werden (§ 8b
Absatz 2 Satz 1 und 2 BVerfSchG).
2.

Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium

a)

Zusammensetzung

Nach § 2 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des
Bundes (Kontrollgremiumgesetz – PKGrG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) wählt der Deutsche Bundestag
zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint.
Der Deutsche Bundestag beschloss am 17. Dezember 2009, ein aus elf Abgeordneten bestehendes Parlamentarisches Kontrollgremium einzusetzen. Das Gremium konstituierte sich am selben Tage und bestimmte den Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/CSU) für den Rest des Jahres 2009 und das Jahr 2010 zum Vorsitzenden sowie den
Abgeordneten Thomas Oppermann (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Im Jahr 2011 waren der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) Vorsitzender und der Abgeordnete Hartfrid Wolff (FDP) stellvertretender Vorsitzender. Für das Jahr 2012 wurden erneut der Abgeordnete Peter Altmaier (CDU/CSU) als Vorsitzender und der
Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) als stellvertretender Vorsitzender bestimmt. Nach dem Ausscheiden des
amtierenden Vorsitzenden Peter Altmaier (CDU/CSU) wurde am 14. Juni 2012 der Abgeordnete Michael GrosseBrömer (CDU/CSU) vom Deutschen Bundestag zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt.
Dieser war für den Rest des Jahres 2012 Vorsitzender. Für das Jahr 2013 wurden der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) als Vorsitzender und der Abgeordnete Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) als stellvertretender
Vorsitzender bestimmt.

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