Drucksache 18/216
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Vom Deutschen Bundestag gewählte Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind derzeit – in alphabetischer Reihenfolge – Clemens Binninger, MdB (CDU/CSU), Steffen Bockhahn (DIE LINKE.), Michael Grosse-Brömer, MdB (CDU/CSU), Manfred Grund, MdB (CDU/CSU), Michael Hartmann, MdB (Wackernheim)
(SPD), Fritz Rudolf Körper (SPD), Thomas Oppermann, MdB (SPD), Gisela Piltz (FDP), Hans-Christian Ströbele,
MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Hans-Peter Uhl, MdB (CDU/CSU) und Hartfrid Wolff (FDP).
b)
Ausübung der Kontrolle
Nach § 1 Absatz 1 PKGrG unterliegt die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des BfV, des MAD und des
BND der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium.
Das Bundesministerium des Innern (für das BfV und den MAD) und das Bundeskanzleramt (für den BND) unterrichten das Parlamentarischen Kontrollgremium gemäß § 8b Absatz 3 Satz 1, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG
und § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG sowie § 4a Satz 1 und § 5 MADG im Abstand von höchstens sechs Monaten
über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a BVerfSchG. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass,
Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtsraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Länder,
die von der in § 8b Absatz 10 BVerfSchG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, müssen nach
Satz 1 der Vorschrift in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ebenfalls dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundes berichten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet seinerseits dem Deutschen Bundestag nach § 8b Absatz 3 Satz 2
und Absatz 10 Satz 1, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG sowie § 4a Satz 1 und § 5
MADG jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen. Dabei sind die Geheimhaltungsgrundsätze des § 10 Absatz 1 PKGrG zu beachten. Das Gremium hat auf
dieser Grundlage erstmals am 12. Mai 2003 einen Bericht für das Jahr 2002 und zuletzt am 14. März 2013 einen
Bericht für das Jahr 2011 (Bundestagsdrucksache 17/12774) vorgelegt. Der vorliegende Bericht setzt die jährliche Berichterstattung fort und enthält eine Darstellung der Entwicklung im Jahr 2012. Er beruht im Wesentlichen
auf den Berichten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern für das 1. und 2. Halbjahr
2012.
Da der Berichtszeitraum 12 Monate umfasst, können die nachfolgend aufgeführten Auskunftsverlangen aus dem
Vorberichtszeitraum 2011 übernommen, im Berichtszeitraum 2012 neu begonnen und in diesem beendet oder
verlängert worden sein. Die Gesamtzahl der Auskunftsverlangen beinhaltet also solche, die aus dem Vorberichtszeitraum 2011 in das Jahr 2012 übernommen wurden, und solche, die im ersten und zweiten Halbjahr 2011 jeweils
neu begonnen wurden. Auskunftsverlangen, die vom ersten Halbjahr 2012 in das zweite Halbjahr 2012 übernommen wurden, werden demgegenüber jeweils nur einmal berücksichtigt.
IV.
Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen
1.
Überblick
Im Jahr 2012 haben BfV und BND 70 Auskunftsverlangen, von denen 156 Personen betroffen waren (98 Hauptbetroffene, 58 Nebenbetroffene) sowie 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 20 Betroffenen (17 Hauptbetroffene,
3 Nebenbetroffene) durchgeführt. Der überwiegende Teil entfiel auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern. Der MAD führte im Berichtszeitraum keine Maßnahmen durch. Der Schwerpunkt der Verfahren lag - wie im Jahr zuvor – bei der Aufklärung im
ausländischen extremistischen Bereich.
Im Vergleich zum Jahr 2011 (70 Maßnahmen) hat sich die Anzahl der Maßnahmen um 17 erhöht. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist von 134 im Jahr 2011 auf 176 im Berichtsjahr 2012 angestiegen.