Drucksache 19/1280
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Im Jahr 2016 wurden vom BfV insgesamt 67 Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstleistern bezüglich Verkehrs- und Nutzungsdaten durchgeführt. Die Auskunftsverlangen betrafen insgesamt 201
Personen (131 Hauptbetroffene, 70 Nebenbetroffene). Der MAD und der BND haben im Jahr 2016 keine Maßnahmen durchgeführt. Der überwiegende Teil der Auskunftsverlangen diente der Aufklärung von Bestrebungen
im islamistischen Bereich.
Tabelle 6
Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstleistern von 2002 bis 2016
BfV
2002
BND
MAD
Summe
21
2
3
26
2003
9
3
2
14
2004
22
1
1
24
2005
20
0
1
21
2006
14
0
0
14
2007
34
2
2
38
2008
48
2
2
52
2009
54
0
1
55
2010
42
0
1
43
2011
34
0
0
34
2012
34
0
0
34
2013
54
0
0
54
2014
37
0
2
39
2015
38
0
0
38
2016
67
0
0
67
5.
IMSI-Catcher-Einsätze
Nach § 9 Absatz 4 Satz 1 BVerfSchG, § 3 Satz 2 BNDG und § 5 MADG dürfen BfV, BND und MAD unter
den Voraussetzungen des § 8a Absatz 2 BVerfSchG technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv
geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen (sogenannter
IMSI-Catcher). Die Maßnahme ist nach Satz 2 der Vorschrift nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel
die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich
erschwert ist. Sie darf sich gemäß § 9 Absatz 4 Satz 3 BVerfSchG nur gegen die in § 8a Absatz 3 Nummer 1
und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen (sogenannte Haupt- und Nebenbetroffene) richten.
Ohne den Einsatz eines IMSI-Catchers wäre eine effektive Überwachung der Telekommunikation eines Verdächtigen häufig nicht möglich, da hierzu die Rufnummer oder eine andere Kennung des von ihm benutzten
Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes bekannt sein muss (vgl. § 10 Absatz 3
Satz 2 G 10). Benutzt der Verdächtige etwa ein gestohlenes Mobiltelefon, so kann durch Observation zwar
festgestellt werden, dass er telefoniert, aber nicht unter welcher Nummer.
Ein IMSI-Catcher erfasst die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) eines eingeschalteten Handys in
seinem Einzugsbereich. Die IMSI ist eine weltweit einmalige Kennung, die den Vertragspartner eines Netzbetreibers eindeutig identifiziert. Sie ist auf der SIM-Karte (SIM = Subscriber Identity Module) gespeichert, die
ein Mobilfunkteilnehmer bei Abschluss eines Vertrages erhält. Mit Hilfe der IMSI können die Identität des
Vertragspartners und dessen Mobilfunktelefonnummer bestimmt werden. Zur Ermittlung der IMSI simuliert
ein IMSI-Catcher die Basisstation einer regulären Funkzelle eines Mobilfunknetzes. Eingeschaltete Mobiltelefone im Einzugsbereich dieser vermeintlichen Basisstation mit einer SIM des simulierten Netzbetreibers versuchen, sich nun automatisch beim IMSI-Catcher einzubuchen. Durch eine spezielle „IMSI-Request“ der „Basisstation“ wird das Mobiltelefon zur Herausgabe der IMSI veranlasst. Nunmehr kann durch eine Bestandsdatenabfrage beim jeweiligen Betreiber der Inhaber und die Nummer des genutzten Mobiltelefons festgestellt werden.