Drucksache 16/12600

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

n o c h Anlage 8
che stärker zu sensibilisieren hinsichtlich der Gefahren
in Bezug auf den Schutz ihrer Privatsphäre, die mit ihren Online-Aktivitäten verbunden sind, und bezüglich
der sich ihnen bietenden Möglichkeiten einer aufgeklärten Wahl, um ihre persönlichen Informationen zu
kontrollieren;
– bei Erziehenden die Einsicht zu fördern, dass die Sensibilisierung für den Schutz der Privatsphäre einen wesentlichen Aspekt der Kindererziehung darstellt und in
ihr Unterrichtsprogramm aufgenommen werden muss;
– zu fordern, dass die Behörden Gesetze erlassen, die
die Sammlung, Verwendung und Mitteilung personenbezogener Daten von Kindern einschränken, ein-

BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008

schließlich geeigneter Bestimmungen für den Fall von
Verstößen;
– bei Online-Werbung für Kinder oder verhaltensbezogener Werbung geeignete Einschränkungen bei der
Sammlung, Verwendung und Mitteilung personenbezogener Daten von Kindern zu fordern;
– die Betreiber von Websites für Kinder anzuhalten, ihr
soziales Bewusstsein unter Beweis zu stellen, indem
sie Vertraulichkeitserklärungen und Nutzungsvereinbarungen einführen, die klar, einfach und verständlich
sind und indem sie die Nutzer über die Gefahren für
den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit sowie
über die ihnen auf der Website gebotenen Wahlmöglichkeiten aufklären.

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