Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
– 173 –
Drucksache 16/12600
Anlage 8 (zu Nr. 13.9)
30. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre
Straßburg, 17. Oktober 2008
Entschließung zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet
Antragstellerin: Die Datenschutzbeauftragte von Kanada
Unterstützt durchs : Datenschutzbeauftragter, Neuseeland
La Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (Frankreich)
Datenschutzbeauftragter, Irland
Beauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Berlin
Überall in der Welt gehen die Jugendlichen von zu Hause
und von der Schule aus sowie über ihre kabellosen Geräte
ins Internet. Sie nutzen das Internet zur sozialen Interaktion – sie tauschen Geschichten, Ideen, Fotos und Videos
aus, sie bleiben den Tag über durch SMS-Mitteilungen in
Kontakt mit ihren Freunden und sie beteiligen sich an
Online-Spielen gemeinsam mit anderen Personen am anderen Ende der Welt.
Dabei werden die Jugendlichen auch mit den Schwierigkeiten und Herausforderungen bezüglich des Schutzes
ihrer persönlichen Daten im Internet konfrontiert. Das
Fehlen einer Regelung bei zahlreichen Internet-Diensten
macht die Sache schwierig. Viele der bei Jugendlichen
beliebtesten Websites sammeln große Mengen personenbezogener Daten für Verkaufs- und Marketingzwecke.
Mit steigender Anzahl der im Internet angebotenen Anwendungen und Technologien wird die Menge der gesammelten und aufbewahrten personenbezogenen Daten
immer größer. Heute sind sich die Jugendlichen oft nicht
darüber bewusst, dass ihre Auskünfte, ihre Gewohnheiten
und ihre Verhaltensweisen im Internet überwacht werden.
Untersuchungen zeigen, dass die Jugendlichen (wie auch
zahlreiche Erwachsene) nur selten die Geheimhaltungserklärungen der von ihnen besuchten Websites lesen, was
nicht überrascht, denn die Vertraulichkeitserklärungen
zahlreicher Websites sind in einer technischen oder juristischen Fachsprache abgefasst, die für die meisten Leser
schwer verständlich ist.
Wenn auch manche Jugendliche die mit ihren Online-Aktivitäten verbundenen Gefahren erkennen, so verfügen sie
doch nicht über die Erfahrung, die technischen Kenntnisse oder die nötigen Instrumente, um diese Gefahren zu
mindern. Oft kennen sie ihre gesetzlichen Rechte nicht.
Vor fast 20 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1989 ein Übereinkommen über die
Rechte des Kindes verabschiedet. In diesem heißt es, dass
die Staaten die Rechte des Kindes achten und schützen
müssen, einschließlich ihres Rechtes auf den Schutz ihrer
Privatsphäre.
Seit dieser Zeit bereiteten den Datenschutzbeauftragten
die Verletzungen der Privatsphäre von Kindern im Internet immer mehr Sorgen.
In der am 20. Februar 2008 vom Ministerrat des Europarats angenommenen Erklärung zum Schutz der Würde,
Sicherheit und der Privatsphäre von Kindern im Internet
zeigt sich dieser von der Notwendigkeit überzeugt, Kinder über die lange Speicherdauer und über die Risiken der
von ihnen ins Internet eingestellten Inhalte aufzuklären.
Er erklärte darüber hinaus, dass, anders als bei der Strafverfolgung, keine fortbestehenden oder dauerhaft zugänglichen Aufzeichnungen über die von Kindern ins Internet eingestellten Inhalte existieren sollten, die deren
Würde, Sicherheit und Privatsphäre angreifen oder ihnen
auf andere Art und Weise jetzt oder zu einem späteren
Zeitpunkt ihres Lebens schaden können.
Die Datenschutzbeauftragten haben zugleich erkannt, dass
ein auf Erziehung ausgerichteter Ansatz, verbunden mit
einer Regelung des Datenschutzes, eine der wirksamsten
Methoden zur Bewältigung dieses Problems darstellt. So
haben mehrere Länder innovative, auf Erziehung angelegte Konzepte umgesetzt, um der Herausforderung zu begegnen, die der Schutz der Privatsphäre von Kindern im
Internet darstellt.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich online sicher bewegen und positive Erfahrungen machen zu
können, bei denen sie die Absichten der Personen, mit denen sie interagieren, kennen und verstehen.
Die auf der 30. internationalen Konferenz versammelten
Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre haben beschlossen:
– die Erarbeitung von Ansätzen zu fördern, die auf Erziehung angelegt sind, um die Lage in Bezug auf den
Schutz der Privatsphäre im Internet auf nationaler wie
auf internationaler Ebene zu verbessern;
– bemüht zu sein, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt Zugang zu einem sicheren Online-Umfeld haben, das ihre Privatsphäre respektiert;
– mit Partnern und Akteuren im eigenen Land und im
Ausland zusammenzuarbeiten, in der Erkenntnis, dass
die Zusammenarbeit mit den Fachleuten, die das tägliche Leben der Kinder beeinflussen, von entscheidender Bedeutung ist;
– miteinander zu arbeiten, um beispielhafte Praktiken
auszutauschen und Aktivitäten zur Erziehung der Öffentlichkeit durchzuführen, um Kinder und Jugendli-
BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008