Drucksache 16/12600

– 172 –

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

n o c h Anlage 7
gen betrügerische Zugriffe auf ihre Profile schützen, indem sie für die Konzeption, die Entwicklung und den
Betrieb ihrer Anwendungen anerkannte Methoden einschließlich unabhängigem Auditing und unabhängiger
Zertifizierung verwenden.

8. Pseudonyme Nutzung des Dienstes
Anbieter sollten als Option die M��glichkeit der Einrichtung und Verwendung pseudonymer Profile anbieten und
zur Nutzung dieser Option ermutigen.
9. Zugriff durch Drittpersonen

6. Auskunftsrechte
Anbieter sollten Personen (gleichgültig ob Mitglieder des
sozialen Netzwerkdienstes oder nicht) ein Recht auf Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten gewähren und
erforderlichenfalls diese Daten berichtigen.
7. Löschung von Nutzerprofilen
Anbieter sollten den Nutzern die Möglichkeit geben, ihre
Mitgliedschaft auf einfache Weise zu beenden und ihre
Profile sowie alle Inhalte oder Informationen, die sie in
dem sozialen Netzwerk publiziert haben, zu löschen.

BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008

Anbieter sollten wirksame Maßnahmen ergreifen, um das
Durchsuchen und/oder massenweise Herunterladen (oder
„bulk harvesting“) von Profildaten durch Dritte zu verhindern.
10. Indexierbarkeit der Nutzerprofile
Die Anbieter sollten sicherstellten, dass Nutzerdaten von
externen Suchmaschinen nur durchsucht werden können,
wenn der Nutzer dazu seine ausdrückliche, vorherige und
informierte Einwilligung erteilt hat. Die Nichtindexierbarkeit von Profilen durch Suchmaschinen sollte als Standard eingestellt sein.

Select target paragraph3