Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/12600
– 171 –
n o c h Anlage 7
ternationalen Konferenz versammelten Datenschutzbeauftragten sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass als
Erstes eine intensive Informationskampagne unter Beteiligung aller öffentlichen und privaten Interessengruppen
– von Regierungsstellen bis zu Bildungseinrichtungen
wie Schulen, von Anbietern sozialer Netzwerkdienste bis
zu Verbraucher- und Nutzerverbänden, einschließlich der
Datenschutzbeauftragten selbst – durchgeführt werden
muss, um den vielfältigen mit der Nutzung sozialer Netzwerkdienste verbundenen Gefahren vorzubeugen.
Empfehlungen
In Anbetracht der besonderen Natur der Dienste und der
kurz- und langfristigen Gefahren für die Privatsphäre des
Einzelnen richtet die Konferenz folgende Empfehlungen
an Nutzer und Anbieter sozialer Netzwerkdienste:
Nutzer sozialer Netzwerkdienste
Organisationen, denen am Wohl der Nutzer sozialer Netzwerke gelegen ist – einschließlich Diensteanbieter, Regierungen und Datenschutzbehörden – sollten mithelfen, die
Nutzer über den Schutz ihrer personenbezogenen Daten
aufzuklären und die folgende Botschaften zu vermitteln.
1. Veröffentlichung von Daten
Nutzer sozialer Netzwerkdienste sollten sich sorgfältig
überlegen, welche persönlichen Daten sie – wenn überhaupt – in einem sozialen Netzwerkprofil publizieren. Sie
sollten bedenken, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt
mit einer Information oder mit Bildern konfrontiert werden könnten, z. B. wenn sie sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
Insbesondere sollten Minderjährige vermeiden, ihre Privatanschrift oder ihre Telefonnummer mitzuteilen. Privatpersonen sollten sich überlegen, ob es nicht ratsam wäre,
in einem Profil anstelle ihres wirklichen Namens ein
Pseudonym zu verwenden. Dabei sollten sie jedoch nicht
vergessen, dass auch die Benutzung von Pseudonymen
nur einen begrenzten Schutz gewährt, da Dritte in der
Lage sein können, ein solches Pseudonym aufzudecken.
2. Die Privatsphäre Anderer
Nutzer sollten auch die Privatsphäre Anderer achten. Sie
sollten besonders vorsichtig sein bei der Veröffentlichung
personenbezogener Daten Anderer (einschließlich Bildern, oder sogar mit Zusatzinformationen versehenen Bildern) ohne die Einwilligung der betreffenden Personen.
sollten nicht nur die Regelungen des Datenschutzrechts
einhalten, sondern auch die folgenden Empfehlungen umsetzen.
1. Datenschutzvorschriften und -standards
Anbieter, die in verschiedenen Ländern oder sogar weltweit tätig sind, sollten die Datenschutzstandards der Länder einhalten, in denen sie ihre Dienste betreiben. Zu diesem Zweck sollten die Anbieter Datenschutzbehörden
konsultieren, wenn und soweit dies notwendig ist.
2. Aufklärung der Nutzer
Anbieter sozialer Netzwerkdienste sollten ihre Nutzer
über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
transparent und offen informieren. Es sollte auch aufrichtig und verständlich über mögliche Folgen einer Veröffentlichung persönlicher Daten in einem Profil und über
verbleibende Sicherheitsrisiken sowie über gesetzliche
Zugriffsrechte Dritter (einschließlich z. B. von Strafverfolgungsbehörden) aufgeklärt werden. Eine solche Aufklärung sollte auch Hinweise dazu enthalten, wie Nutzer
mit personenbezogenen Daten von Dritten umgehen sollten, die in ihren Profilen enthalten sind.
3. Nutzerkontrolle
Anbieter sollten die Kontrolle der Nutzer über die Verwendung ihrer Profildaten durch andere Community-Mitglieder weiter verbessern. Sie sollten die Einschränkung
der Sichtbarkeit ganzer Profile sowie von in Profilen enthaltenen Daten, und in Community-Suchfunktionen ermöglichen. Die Anbieter sollten auch eine Kontrolle der
Nutzer über die Nutzung von Profil- und Verkehrsdaten,
z. B. für zielgerichtete Werbung, ermöglichen. Als ein
Minimum sollten eine Opt-out-Möglichkeit für allgemeine Profildaten und eine Opt-in-Möglichkeit für sensible Profildaten (z. B. politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung) und Verkehrsdaten geboten werden.
4. Datenschutzfreundliche Standardeinstellungen
Darüber hinaus sollten Anbieter datenschutzfreundliche
Standardeinstellungen für Nutzerprofilinformationen anbieten. Standardeinstellungen spielen eine Schlüsselrolle
beim Schutz des Privatsphäre der Nutzer: Es ist bekannt,
dass lediglich eine Minderheit von Nutzern, die sich bei
einem Dienst anmelden, irgendwelche Änderungen daran
vornimmt.
Diese Einstellungen müssen bei einem sozialen Netzwerkdienst, der sich an Minderjährige wendet, besonders
restriktiv sein.
Anbieter sozialer Netzwerkdienste
Anbieter sozialer Netzwerkdienste tragen eine besondere
Verantwortung dafür, die Belange von Personen, die soziale Netzwerke nutzen, zu beachten und zu wahren. Sie
5. Sicherheit
Anbieter sollten die Sicherheit ihrer Informationssysteme
weiter verbessern und aufrechterhalten und die Nutzer ge-
BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008