Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
– 167 –
Drucksache 16/12600
Anlage 6 (zu Nr. 13.9)
29. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre
Montreal (Kanada), 26. bis 28. September 2007
Resolution über den dringenden Bedarf an globalen Standards zum Schutz von Passagierdaten, die von
Regierungsstellen zu Justizvollzugs- und Grenzschutzzwecken herangezogen werden
Antragsteller: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (Deutschland)
Rücksicht auf Persönlichkeitsschutz und die Menschenrechte der Passagiere genommen wird;
Unterstützt von: Österreichische Datenschutzkommission
(Österreich)
– manche Passagierdaten dazu benutzt werden können,
Folgerungen über Religionszugehörigkeit, Ethnie und
andere äußerst heikle Zusammenhänge zu ziehen,
Office of the Privacy Commissioner of Canada (Kanada)
Office of the Information and Privacy Commissioner of
British Columbia
– weltweit viele Regierungen ständig mehr Daten von
Verkehrsträgern verlangen,
Office of the Information and Privacy Commissioner of
Ontario
– Verkehrsträger die Passagierdaten aus kommerziellen
Gründen erfassen und dann aufgefordert werden, sie
für Justizvollzugszwecke zur Verfügung zu stellen,
European Data Protection Supervisor (Europäische Gemeinschaft)
La Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (Frankreich)
Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Deutschland – Regional)
Garante per la protezione dei dati personali (Italien)
College Bescherming Persoonsgegevens (Niederlande)
Autoritatea Naţională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (Rumänien)
Agencia de Protección de Datos (Spanien)
Information Commissioner (Vereinigte Königreich)
Die Konferenz beruft sich auf
– das 2002 auf der 24. Internationalen Konferenz in Cardiff angenommene Kommuniqué;
– die 2003 auf der 25. Internationalen Konferenz in Sydney angenommene Resolution über die Übertragung
von Passagierdaten;
– die 2005 auf der 27. Internationalen Konferenz in
Montreux verabschiedete Deklaration zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre in einer globalisierten Welt; in denen zum Ausdruck kommt, dass
es gilt, zwischen dem legitimen Kampf gegen den Terrorismus und gegen die internationale Kriminalität einerseits und dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre andererseits ein Gleichgewicht herzustellen.
Die Konferenz vermerkt, dass
– Regierungsstellen zunehmend den Zugriff zu Passagierdaten suchen, die im Kampf gegen den Terrorismus, gegen illegale Einwanderung und andere Verbrechen verwendet werden sollen, ohne dass genügend
– Verkehrsträger zunehmend viele verschiedene Forderungen zur Übergabe von Daten erfüllen müssen und
sich an viele verschiedene Datenübertragungssysteme
halten müssen, wodurch unter den Verkehrsträgern
wie auch unter den Passagieren Ungewissheit über
ihre Rechte und Pflichten entsteht, wodurch die Passagiere nur schwer verstehen, wie ihre Daten genutzt
werden, und wodurch auch das Risiko entsteht, dass
die Verkehrsträger die Daten unsachgemäß übertragen,
– diese vielen verschiedenen Forderungen und Systeme
sowohl für die Verkehrsträger als auch für die Passagiere mit Kosten verbunden sind,
– juristische und technische Übereinstimmung erforderlich ist, damit die Verkehrsträger diese Forderungen
erfüllen können,
– manche Verkehrsträger immer noch nicht ihrer Pflicht
nachkommen, Passagiere über die Verwendung und
Offenlegung ihrer Daten zu unterrichten,
– andere globale Abmachungen zur Erleichterung des
internationalen Flugverkehrs getroffen worden sind,
und dass dringender Bedarf besteht, globale Lösungen
zu treffen, die den internationalen Reiseverkehr erleichtern und dabei das Recht der Passagiere auf Persönlichkeitsschutz respektieren.
Die Konferenz bestätigt erneut, dass
– Datenschutz und Schutz der Privatsphäre – wie in
Artikel 12 der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte und in anderen Rechtsinstrumenten verankert – Privatpersonen und ihre persönlichen Daten
schützen und zusammen mit anderen Rechten in allen
Ersuchen zur Übertragung und Nutzung von Passagierdaten für Justizvollzugszwecke berücksichtigt werden
müssen,
BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008