Drucksache 16/12600
– 168 –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
n o c h Anlage 6
– die Verarbeitung von Passagierdaten in einem Rahmen
stattfinden sollte, der die anerkannten Datenschutzgrundsätze und -standards berücksichtigt,
– in allen Ersuchen staatlicher Behörden für die Nutzung von Passagierdaten Folgendes nachgewiesen
werden sollte:
– sie sind nachweisbar notwendig, um ein spezifisches Problem anzusprechen,
– sie sind nachweisbar mit Wahrscheinlichkeit geeignet, das Problem anzusprechen,
– sie entsprechen proportional ihrem Sicherheitswert, und sie greifen nachweisbar weniger in die
Privatsphäre ein als alternative Optionen, sowie
dass all solche Ersuche regelmäßig zu überprüfen
sind, um festzustellen, ob die Maßnahmen noch erforderlich sind,
– die Notwendigkeit, unter allen Umständen die Privatsphäre zu schützen, nicht nur für globale Datenschutzkreise, sondern auch für alle eine grundsätzliche Aufgabe bleibt, die um die Wahrung der fundamentalen
Rechte und Freiheiten besorgt sind, und
– wenn Regierungsstellen sich nicht bemühen, die Datenschutzbelange richtig zu wägen, die echte Gefahr
besteht, dass diese Stellen beginnen könnten, die fundamentalen Rechte und Freiheiten selbst, die sie
schließlich schützen wollen, zu unterminieren.
Im Bestreben nach globalen Standards zum Schutz
von Passagierdaten, die von Regierungsstellen zu
Justizvollzugs- und Grenzschutzzwecken herangezogen werden, ruft die Konferenz dazu auf,
– dass internationale Organisationen (wie z. B. IATA
und ICAO), Regierungsstellen und Verkehrsträger mit
den Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre zusammenarbeiten, um verbindliche globale
Lösungen mit angemessenen Datenschutzsicherheiten
einzuführen,
– dass Regierungsstellen gewährleisten, dass alle Ersuche für die Nutzung von Passagierdaten
– nachweisbar notwendig sind, um ein spezifisches
Problem anzusprechen,
– nachweisbar mit Wahrscheinlichkeit geeignet sind,
das Problem anzusprechen;
– ihrem Sicherheitswert proportional entsprechen,
und
– nachweisbar weniger in die Privatsphäre eingreifen
als alternative Optionen, sowie dass all solche Ersuche regelmäßig überprüft werden sollten, um
festzustellen, ob die Maßnahmen noch erforderlich
sind,
– dass alle Passagierdaten nutzenden staatlichen Programme für Datenminimalisierung sowie für die aus-
BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008
drückliche Beschränkung der Nutzung, Offenlegung
und Einbehaltung der Daten auf die entsprechenden
Programmzwecke sowie für die Richtigkeit der Daten,
für das Recht auf Zugriff zu den Daten, für die Korrigierung der Daten und für eine unabhängige Überprüfung sorgen sollten,
– dass alle Lösungen die juristischen, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen Belange der Verkehrsträger und der Behörden berücksichtigen müssen,
– dass Regierungsstellen offen und transparent die Zwecke, zu denen die Daten gesammelt und genutzt werden, angeben, und sicher stellen, dass alle Passagiere
– ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Herkunftslandes – Zugang zu ihren persönlichen Informationen
sowie zu einem angemessenen Rechtshilfemechanismus haben,
– dass Verkehrsträger ihre Passagiere über die Nutzung
und Offenlegung ihrer Daten durch Regierungsstellen
und Justizvollzugsbehörden, über Flugverbotslisten und
ähnliche Überwachungslisten sowie über die Verfügbarkeit von Rechtshilfemaßnahmen im Zusammenhang
mit Passagierdaten und damit zusammenhängenden
persönlichen Informationen ausreichend unterrichten,
und
– dass die Beauftragten für den Datenschutz und den
Schutz der Privatsphäre weiterhin zusammenarbeiten,
um sachgemäße Datenschutzmaßnahmen zu gewährleisten und auf verbindliche globale Lösungen zu dringen.
Erläuternder Hinweis
Die Regierungen verschiedener Länder haben zunehmend
versucht, Passagierdaten als Waffe im Kampf gegen Terrorismus, transnationale Kriminalität und andere Verbrechen zu nutzen. Dadurch sind in Bezug auf die geforderten Datenelemente, die Verwendung der Daten und die
Stufe der Sicherheitsmaßnahmen Differenzen aufgetreten.
Das Wesen des internationalen Reiseverkehrs fordert einen globalen Ansatz, und es ist eine globale Lösung dringend erforderlich, um eine angemessene Sicherheitsstufe
zu erlangen und das Vertrauen der Passagiere zu gewinnen, während proportionale Maßnahmen unternommen
werden, die den notwendigen Datenschutz und den
Schutz der Privatsphäre beinhalten. Während Bedenken
über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre
die vorrangigen Themen darstellen, die bei jeder globalen
Lösung zu berücksichtigen sind, bietet sich auch Gelegenheit, andere juristische, technische, finanzielle und
wirtschaftliche Fragen von Fluggesellschaften und Passagieren in Betracht zu ziehen.
Globale Standards können die Fairness, Übereinstimmung, juristische Gewissheit und Sicherheit für Passagiere
und Verkehrsträger gewährleisten. Es ist klar, dass Verkehrsträger, Justizvollzugsbehörden, internationale Orga-