Drucksache 16/12600

– 166 –

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

n o c h Anlage 5
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/4950 folgende Entschließung anzunehmen:
1. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung seine Forderung aus den Entschließungen zum
19. und 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Vorlage eines Datenschutzauditgesetzes gemäß § 9a BDSG aufgegriffen hat und an einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet. Ein solches Gesetz muss den Unternehmen die Möglichkeit eines Audits auf freiwilliger Basis bieten und unbürokratisch ausgestaltet sein.
Dieses Projekt muss jetzt zügig vorangebracht werden, damit ein Datenschutzauditgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann (21. TB, Nr. 2.4).
2. Der Abstand zwischen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der rasanten technologischen
Entwicklung mit ihren Folgen in allen Lebensbereichen wird immer größer. Das vom Deutschen Bundestag geforderte moderne, leicht verständliche und übersichtliche Datenschutzrecht wäre nicht nur ein wirtschaftlicher Standortvorteil, sondern könnte auch einen wertvollen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten (21. TB, Nr. 2.1).
3. Der Deutsche Bundestag beobachtet sorgfältig die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien, die neben Vorteilen für das tägliche Leben auch neue Risiken wie z. B. Identitätsdiebstahl, diskriminierende
Profilerstellung oder Betrugsdelikte mit sich bringen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzfreundliche Technologien weiter
entwickelt, verbreitet und verwendet werden, um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu verbessern.
4. Nachdem auf europäischer Ebene eine Initiative zum Arbeitnehmerdatenschutz nicht mehr zu erwarten ist, weist
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich auf seine mehrfach erhobene Forderung
hin, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen (21. TB, Nr. 2.7).
5. Der Deutsche Bundestag hat zuletzt in seiner Entschließung zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Bundesregierung an ihre Zusage erinnert, den Betroffenen auch
gegenüber der Steuerverwaltung einen Anspruch auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten einzuräumen.
Gleichzeitig hatte er die Bundesregierung aufgefordert, ihre Prüfungen über die personellen, organisatorischen und
haushalterischen Auswirkungen eines solchen Auskunftsanspruchs zeitnah abzuschließen.
Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung noch immer nicht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag fordert
die Bundesregierung deshalb erneut auf, den Auskunftsanspruch des Betroffen auch in der Steuerverwaltung sicherzustellen.
6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Bürgerinnen und Bürger besser vor den Gefahren
des Missbrauchs biometrischer Systeme zu schützen. Bei der Entwicklung von Biometrieanwendungen muss ein
hoher Datenschutzstandard gewährleistet sein, so dass der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt
ist und Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen sind.
7. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass das Bundesdatenschutzgesetz auch für
Rechtsanwälte gilt. Er begrüßt, dass die Bundesregierung prüft, welche gesetzlichen Regelungen sich im Zusammenhang mit der Verarbeitung mandatsbezogener Daten durch Rechtsanwälte empfehlen, um eine wirksame Datenschutzkontrolle zu gewährleisten, ohne dass das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird.
In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 19. März 2009 einstimmig angenommen.

BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008

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