Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/12600
– 163 –
n o c h Anlage 4
6. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundesregierung in dem
Ziel, bei den anstehenden Verhandlungen zwischen der EU und den
USA für ein längerfristiges Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten,
insbesondere bei der Begrenzung der Datenübermittlung und der
Zweckbindung. Vordringlich ist die Umstellung vom sog. Pull-Verfahren (Abrufzugriff) auf das sog. Push-Verfahren (Übermittlung
durch die Fluggesellschaften) (20. TB Nr. 22.2).
Erledigt
7. Der Deutsche Bundestag hat bereits in seiner Entschließung zum
19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
(Bundestagsdrucksache 15/4597) die Bedeutung von Entwicklung
und Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien hervorgehoben
(Nr. 5). Er fordert die Bundesregierung auf, sich für die Gewährleistung des Daten- und Verbraucherschutzes bei der Nutzung der RFIDTechnologie einzusetzen. Insbesondere muss dafür Sorge getragen
werden, dass die Betroffenen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und den Inhalt von RFID-Tags informiert werden. Es
muss die Möglichkeit bestehen, die im Handel verwendeten RFIDTags dauerhaft zu deaktivieren bzw. die darauf enthaltenen Daten zu
löschen, wenn Daten nicht mehr erforderlich sind. Ferner muss gewährleistet werden, dass Daten von RFID-Tags aus verschiedenen
Produkten nur so verarbeitet werden, dass keine heimlichen personenbezogenen Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt
werden können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr über ihre Aktivitäten und Planungen und einen möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
berichten (20. TB Nr. 4.2.1).
Noch nicht in allen Punkten erledigt
8. In der Entschließung zum 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz war die Bundesregierung vom Bundestag
aufgefordert worden, zu prüfen, ob und wie, etwa durch Regelungen
zur Beschränkung der Profilbildung, zur Begrenzung der zentralen
Auskunfteien auf branchenspezifische Auskunftssysteme und zur
Stärkung der Rechtsposition der Betroffenen gegenüber zentralen
Auskunfteien und ihren Vertragspartnern, ein wirksamer Schutz der
Betroffenen und ihres Restitutionsinteresses insbesondere bei Verarbeitung unrichtiger Daten erreicht werden kann. Der Deutsche Bundestag wird den nunmehr vorliegenden Bericht der Bundesregierung
insbesondere im Hinblick auf eventuell bestehenden Gesetzgebungsbedarf prüfen.
Noch nicht erledigt, aber aufgegriffen durch
den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Bundesdatenschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/10529)
9. Der Einsatz von Genomanalysen ist in den letzten Jahren aufgrund
des wissenschaftlichen Fortschritts immer weiter ausgedehnt worden
und beschränkt sich nicht mehr auf die Verbrechensbekämpfung und
die Überführung von Straftätern. Aber nur für diesen Bereich gibt es
spezialgesetzliche Regelungen, während ansonsten auf das allgemeine Datenschutzrecht zurückgegriffen werden muss. Dieses reicht
vielfach nicht aus, um den Kernbereich der Persönlichkeit eines jeden Menschen gegen Missbrauch wirkungsvoll zu schützen. Der
Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche Regelung für den Bereich
der Humangenetik für erforderlich. Er erwartet deshalb von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung über genetische Untersuchungen bei Menschen vorzulegen,
in der die Bereiche geregelt werden sollen, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen
und Bürger zu schützen (20. TB Nr. 2.6).
Noch nicht erledigt
Ein neues EU-Abkommen mit den USA
zur Übermittlung von PNR-Daten wurde
im Jahre 2007 geschlossen.
s. 22. TB Nr. 13.5.2
Die Bundesregierung (BMWi, BMELV)
hat hierzu – auch im Rahmen der EU-Präsidentschaft – mehrere Aktionen durchgeführt. Insbesondere wurde mit Vertretern
der Wirtschaft über daten- und verbraucherschutzfreundliche Lösungen diskutiert
s. 22. TB Nr. 6.7
s. 22. TB Nr. 2.3, 3.2.5, 3.4.4
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich im parlamentarischen Abstimmungsverfahren befindet
(Bundestagsdrucksache 16/10532).
s. 22. TB Nr. 10.1
BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008