Drucksache 16/12600
– 162 –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
n o c h Anlage 4
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 15/5252 folgende Entschließung anzunehmen:
1. Der Deutsche Bundestag unterstreicht seine Forderung aus den Entschließungen zum 18. und 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nach einer zügigen Modernisierung und
Weiterentwicklung des Datenschutzrechts. Für einen modernen und
innovativen Datenschutz ist es in Anbetracht neuer technologischer
Entwicklungen mit ständig wachsenden Datenbeständen und deren
zunehmender Vernetzung dringend erforderlich, die Reform nunmehr zügig voranzutreiben. Ein modernes, leicht verständliches und
übersichtliches Datenschutzrecht ist auch ein wirtschaftlicher Standortvorteil (20. TB Nr. 2.1).
Nicht erledigt
2. Der Deutsche Bundestag hält an seiner bereits in der Entschließung
zum 19. Tätigkeitsbericht aufgestellten Forderung nach einem Datenschutzauditgesetz gemäß § 9a BDSG fest. Ein solches Gesetz
muss den Unternehmen die Möglichkeit eines Audits auf freiwilliger
Basis bieten und unbürokratisch ausgestaltet sein. So könnte es ein
wichtiges Element eines modernen Datenschutzes werden. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (20. TB Nr. 2.2).
Noch nicht erledigt, aber aufgegriffen im
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 4/09)
3. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, dass sie
seine mehrfach erhobene Forderung aufgreift, den Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich zu regeln, und unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt (20. TB, Nr. 2.5 und 10.1).
Nicht erledigt
4. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bemühungen zur Schaffung
eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts. Hierzu zählt auch die Schaffung eines hohen und harmonisierten Datenschutzstandards in der dritten Säule der EU. Ein gemeinsamer europaweiter Datenschutzstandard würde auch das Verfahren
der grenzüberschreitenden Datenübermittlung vereinheitlichen und
damit den Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden erleichtern. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf der Basis des Rahmenbeschlusses über den Datenschutz in der dritten Säule der EU für eine zügige Verabschiedung
entsprechender datenschutzrechtlicher Regelungen auf diesem Gebiet
innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft einzusetzen (20. TB
Nr. 3.3.4).
Erledigt
5. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch
die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
(SWIFT) an US-amerikanische Behörden übermittelt wurden, ohne
zu klären, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Lösung einzusetzen, die sicherstellt, dass bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden
zur Terrorbekämpfung die Grundsätze des Datenschutzes der EU sowie das Bankgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind.
Erledigt
BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008
s. 22. TB Nr. 2.2 f.
s. 22. TB Nr. 2.4
s. 22. TB Nr. 11.1
Der „Rahmenbeschluss über den Schutz
personenbezogener Daten im Rahmen der
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“ wurde durch den
Rat der Innen- und Justizminister der EUMitgliedstaaten am 27. November 2008
beschlossen.
s. 22. TB Nr. 13.3.1
Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten
haben am 28. Juni 2007 eine Vereinbarung über den Zugriff der US-Sicherheitsbehörden auf europäische Bankdaten gebilligt, die seitens der US-Regierung
vorgeschlagen wurde.
s. 22. TB Nr. 16.21