Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/7962

„In seinem Bericht stellt der Sachverständige unter anderem seine Erkenntnisse zu den Todesumständen von
Thomas R. und den darauf folgenden Ermittlungen dar. Der Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen,
dass Thomas R. im Jahr 2014 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eines natürlichen Todes ohne
Fremdeinwirkung gestorben ist.
Von zentraler Bedeutung war für das PKGr die Frage, ob Thomas R. Kenntnisse oder Beziehungen zum sog.
NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt hat. Hierzu
stellte der Sachverständige fest, dass diesbezüglich in den Akten bis auf eine bereits bekannte Meldung zu
Mundlos im Jahr 1995 keine entsprechenden Hinweise oder Informationen enthalten sind.“
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat gemäß § 7 Absatz 2 PKGrG beschlossen, dem Deutschen Bundestag einen schriftlichen Bericht zu den Untersuchungen des Sachverständigen zu erstatten. Der schriftliche Bericht liegt als Bundestagsdrucksache 18/6545 vor. Aufgrund der restriktiven Rechtslage konnte der GEHEIM
eingestufte Gesamtbericht nicht an Untersuchungsausschüsse der Landtage von Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes übermittelt werden. Das Gremium regt an, die
diesbezüglichen Regelungen im PKGrG bei nächster Gelegenheit zu überprüfen.
2.

Überwachungsmaßnahmen ausländischer Nachrichtendienste

Im Berichtszeitraum befasste sich das Gremium wiederholt mit Überwachungsmaßnahmen ausländischer
Nachrichtendienste. Es wurden einzelne Themenstellungen behandelt, nach denen insbesondere die NSA nachrichtendienstliche Maßnahmen der Überwachung in Deutschland und gegen deutsche Interessen durchgeführt
haben soll.
Das Gremium hat sich dazu eingehend mit der Zusammenarbeit von BND und NSA befasst. Dazu fand eine
Unterrichtung über die Zielrichtung der sogenannten Selektoren der NSA statt, welche von der NSA an den
BND zur Steuerung in Anlagen des BND übergeben worden sind und die durch den BND ausgesondert wurden. Das Gremium behandelte zu dem Vorgang insbesondere die Sicherstellung des Schutzes deutscher und
europäischer Interessen. Im Gremium haben hierzu der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Peter
Altmaier, sowie der frühere Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maiziére, Stellung genommen. Gegenstand der Unterrichtung waren auch das Konsultationsverfahren mit den
USA zur Einsichtnahme in die Selektorenlisten durch das Gremium sowie die Einsetzung einer Unabhängigen
Sachverständigen Vertrauensperson im Bereich der Bundesregierung, die Einsichtnahme in die Selektorenlisten erhalten hat. 3
Im vergangenen Berichtszeitraum wurde angekündigt, dass die USA und Deutschland ein Abkommen mit
einer Vereinbarung anstreben, dass von Seiten der Nachrichtendienste nichts unternommen werde, was nach
den in beiden Staaten geltenden nationalen Regelungen unzulässig sei. Ein derartiges No-Spy-Abkommen
wurde bisher von Deutschland mit den USA nicht abgeschlossen. Das Gremium ließ sich von der Bundesregierung zu den Gründen berichten.
3.

Eigene Erfassungen durch den BND

Das Gremium behandelte mehrfach Fragen zu BND-eigenen technischen Erfassungsmaßnahmen. Vor diesem
Hintergrund wurde erörtert, ob die Rechtsgrundlage für die strategische Fernmeldeaufklärung des BND ausreichend sei oder ggf. gesetzgeberisch geklärt werden müsse.
Zum Ende des Berichtszeitraums wurde bekannt, dass der BND in der Vergangenheit eigene Erfassungen für
die strategische Auslandsüberwachung durchgeführt haben soll, die mutmaßlich problematisch gewesen sind.
Das Gremium hat dazu von der Bundesregierung und dem BND umfassend Unterlagen und Akten angefordert
und prüft den komplexen Vorgang. Hierzu hat es drei seiner Mitglieder als Berichterstatter benannt, die mit
Unterstützung der aus Mitarbeitern des Sekretariats gebildeten Task-Force umfangreiche Untersuchungen
durchführen, die über das Ende des Berichtszeitraumes andauern. Das vorläufige Ergebnis und der umfassende
Erkenntnisgewinn zeigen die Richtigkeit des Untersuchungsansatzes. Die Mitglieder des PKGr gehen davon
aus, dass sie in Zukunft das jeweils aktuelle Auftragsprofil der Bundesregierung für den BND einsehen können,

3

Abg. Dr. Hahn (DIE LINKE.) und Abg. Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geben nach § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (GO-PKGr) folgendes Sondervotum ab:
Es wird kritisiert, dass dem Parlamentarischen Kontrollgremium die Einsicht in die Liste der vom BND als kritisch beziehungsweise
als unzulässig eingestuften NSA-Selektoren durch die Bundesregierung verweigert wurde.

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