Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/7962

Technische und rechtliche Schutzvorkehrungen für deutsche Kommunikationsverkehre bei der Fernmeldeaufklärung des BND im Ausland („Routine“) und bei der Übermittlung hieraus angefallener Erkenntnisse an ausländische Stellen.
Für die Themenkomplexe wurden jeweils Mitglieder des Gremiums als Berichterstatter benannt und beauftragt, für ihren jeweiligen Themenkomplex die Untersuchungen für das Gremium wahrzunehmen und unter
eigenständiger Schwerpunktsetzung zu bearbeiten. Zur Unterstützung wurden den Berichterstattern Beschäftigte der Bundestagsverwaltung nach § 12 PKGrG, die dem Gremium als Task-Force zuarbeiten, zur Seite
gestellt.
Einzelne, das Arbeitsprogramm betreffende Fragestellungen wurden teilweise in Sitzungen des Gremiums thematisiert. Darüber hinaus wurden im Zuge des Arbeitsprogramms über mehrere Fragenkataloge mit insgesamt
mehr als 100 Fragen Auskünfte von der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes eingeholt,
mit denen Kontrollbesuche der Berichterstatter bei den Nachrichtendiensten vorbereitet wurden. Die Beantwortung dieser Fragenkataloge durch die Bundesregierung nahm zwischen anderthalb und mehr als fünf Monate Zeit in Anspruch. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Themenkomplexes hat das Gremium im
Februar 2015 einen umfangreichen Beschluss zur Herausgabe von Akten (mit 18 einzelnen Herausgabeverlangen) gefasst, der bis zum Abschluss des Berichtszeitraumes von der Bundesregierung größtenteils nicht erfüllt
worden ist.
Die Berichterstatter haben im Rahmen des Arbeitsprogramms insgesamt 14 Kontrollbesuche beim Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und bei anderen
Behörden durchgeführt. Es wurden weitere Gespräche mit Vertretern der Nachrichtendienste wahrgenommen.
Sowohl im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragenkataloge als auch mit den Kontrollbesuchen wurden Akten und Dateien vorgelegt und eingesehen. Die Berichterstatter haben sich über die konkreten Arbeitsabläufe bei den Nachrichtendiensten unterrichten lassen.
Bis Ende November 2015 haben die Berichterstatter mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Sekretariats zu vier der sieben Themenkomplexe des Arbeitsprogramms 2014/2015 Prüfberichte erarbeitet.
Es ist beabsichtigt, die Prüfberichte in einer Sitzung des Kontrollgremiums vorzustellen und die Ergebnisse
mit der Bundesregierung zu erörtern.
Insgesamt hat sich die Methode der Bearbeitung von einzelnen Schwerpunktthemen des Arbeitsprogramms
aus Sicht des Gremiums als guter Ansatz für die vertiefte Kontrolle der Arbeitsweise und der Tätigkeit der
Nachrichtendienste dargestellt. So konnten sich die Berichterstatter bei ihren Kontrollbesuchen vor Ort bei den
Nachrichtendiensten einen unmittelbaren und vertieften Einblick in die Arbeitsabläufe der Nachrichtendienste
zu den jeweiligen Themenstellungen verschaffen. Aus Sicht des Gremiums hat dies einige wichtige Entwicklungen und Prozesse bei der vertieften und systematischen parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
in Gang gesetzt, die weiter ausgebaut werden sollten.
−

V.

Beratungsgegenstände des Gremiums von besonderer Bedeutung

Im Berichtszeitraum hat sich das Gremium mit einer Reihe von Beratungsgegenständen von Bedeutung befasst
und sich von der Bundesregierung hierüber unterrichten sowie Unterlagen und Akten zur Einsichtnahme übermitteln lassen. Teilweise wurden Themen, die schon in früheren Berichtszeiträumen Beratungsgegenstand im
Gremium waren, erneut behandelt. Teilweise traten neue Beratungsgegenstände auf.
1.

V-Mann Thomas R. („Corelli“) des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Nachdem im April 2014 die V-Person Thomas R. („Corelli“) des Bundesamtes für Verfassungsschutz verstorben war und wenig später im September/Oktober 2014 eine bis dahin unentdeckte CD beim Bundesamt für
Verfassungsschutz aufgefunden wurde, die dem BfV vom V-Mann „Corelli“ bereits im Jahr 2005 übergeben
worden war und auf der zwei Dateien mit einem Bezug zum „NSU“ enthalten sind, hat das Gremium im November 2014 einstimmig den ehemaligen Bundestagsabgeordneten, Rechtsanwalt Jerzy Montag (MdB 2002 –
2013), als Sachverständigen gemäß § 7 PKGrG beauftragt, sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit
Thomas R. („Corelli“) zu untersuchen.
Nach Durchführung der umfangreichen Untersuchung hat der Sachverständige im Mai 2015 seinen GEHEIM
eingestuften rund 300 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt und das Gremium ausführlich zum
Thema unterrichtet. In einer ersten Bewertung zu dem Bericht hat das PKGr im Rahmen einer öffentlichen
Erklärung vom 21. Mai 2015 unter anderem Folgendes ausgeführt:

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