Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/7962
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13. Wahlperiode
von Juli 1994 bis Juni 1996 auf Bundestagsdrucksache 13/5157,
von Juli 1996 bis Juni 1998 auf Bundestagsdrucksache 13/11233,
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14. Wahlperiode
von Juli 1998 bis Juni 2000 auf Bundestagsdrucksache 14/3552,
von Juli 2000 bis Juli 2002 auf Bundestagsdrucksache 14/9719,
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15. Wahlperiode
von August 2002 bis Oktober 2004 auf Bundestagsdrucksache 15/4437,
von November 2004 bis September 2005 auf Bundestagsdrucksache 15/5989,
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16. Wahlperiode
von Oktober 2005 bis Dezember 2007 auf Bundestagsdrucksache 16/7540,
von Januar 2008 bis Oktober 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/13968,
17. Wahlperiode
von September 2009 bis Oktober 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/8247,
von November 2011 bis Oktober 2013 auf Bundestagsdrucksache 18/217
veröffentlicht.
In der Zeit von 1993 bis 1998 erfolgte die Veröffentlichung noch unter dem Namen Parlamentarische Kontrollkommission.
II.
Zusammenfassung, Vorsitz sowie Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis
1.
Zusammensetzung und Vorsitz
Das Parlamentarische Kontrollgremium der 18. Wahlperiode wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2014 eingesetzt und am selben Tag konstituiert. Der Deutsche Bundestag legte fest, dass
das Parlamentarische Kontrollgremium neun Mitglieder hat. Dem Gremium gehören – in alphabetischer Reihenfolge – folgende Abgeordnete an, die vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt worden sind:
Abg. Clemens Binninger (CDU/CSU), Abg. Gabriele Fograscher (SPD), Abg. Manfred Grund (CDU/CSU),
Abg. Dr. André Hahn (DIE LINKE.), Abg. Uli Grötsch (SPD) seit dem 9. Oktober 2014 für den am 4. Juli
2014 aus dem Gremium ausgeschiedenen Abg. Michael Hartmann (SPD), Abg. Burkhard Lischka (SPD),
Abg. Stephan Mayer (CDU/CSU), Abg. Armin Schuster (CDU/CSU), Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Nach der Geschäftsordnung des Parlamentarischen Kontrollgremiums wechseln der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz im Gremium jährlich zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der parlamentarischen
Minderheit.
Dementsprechend hat das Gremium für das Jahr 2014 den Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/CSU) als
Vertreter der Mehrheitsfraktion zum Vorsitzenden und den Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.) als
Vertreter der parlamentarischen Minderheit zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt.
Für das Jahr 2015 hat das Gremium den Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.) als Vorsitzenden und
den Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/CSU) als stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt.
Hinzuweisen ist darauf, dass bis zur Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums der 18. Wahlperiode das
Gremium der 17. Wahlperiode noch amtierte, dessen Zusammensetzung sich aus dem Bericht des Gremiums
auf Bundestagsdrucksache 18/217 ergibt. Insoweit bestimmt § 3 Absatz 3 PKGrG, dass das Parlamentarische
Kontrollgremium seine Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode hinaus so lange ausübt, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag die Mitglieder des Gremiums für die neue Wahlperiode gewählt hat. Entsprechend dieser Regelung, die als zulässige Ausnahme vom grundsätzlichen Prinzip der Diskontinuität angesehen
wird, kam das Gremium der 17. Wahlperiode auch nach der Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages
im Oktober 2013 noch zu weiteren Beratungen zusammen.
2.
Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis
Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt nach § 3 Absatz 1 PKGrG mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. In der Praxis tagt es jedoch in der Regel einmal im Monat. Es können auch jederzeit Sondersitzungen