Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 11 –

Drucksache 18/7962

übermitteln würden. Eine Weitergabe in den internationalen Bereich sei ausgeschlossen, wenn die Weitergabe
gegen deutsche Verfassungsgrundsätze oder nationales Recht verstoße. Im Bedarfsfall erfolgte eine Unterrichtung des Gremiums zur Zusammenarbeit deutscher Dienste mit einzelnen ausländischen Diensten. 4
13. Technische Modernisierung der Dienste
Maßnahmen zur technischen Modernisierung der Dienste als Reaktion auf die rasche Entwicklung der Internettechnologie waren Gegenstand der Unterrichtung. So hat sich das Parlamentarische Kontrollgremium über
den Aufbau der Referatsgruppe „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz berichten lassen. Die Planungen des Bundesnachrichtendienstes, im Rahmen der „Strategischen Initiative Technik“ seine technischen Fähigkeiten an geänderte Anforderungen anzupassen, waren ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Gremiums. 5
14. Neubau der BND-Zentrale
Das Parlamentarische Kontrollgremium ließ sich über den Baufortschritt, den geplanten Umzugstermin, das
Sicherheitskonzept, die erheblichen Kostensteigerungen sowie die personellen Auswirkungen des Umzugs der
BND-Zentrale von Pullach nach Berlin unterrichten. Um sich ein eigenes Bild zu machen, führten Mitglieder
des Gremiums im Berichtszeitraum eine Besichtigung des neuen BND-Gebäudes durch. Unterrichtet wurde
das Gremium zudem im Zusammenhang mit einer breiten öffentlichen Berichterstattung über einen Wasserschaden im BND-Neubau im Jahre 2015.
15. Unabhängige Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des BND 1945 bis
1968
Im Rahmen eines Gesprächs mit den Mitgliedern der „Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung
der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945 bis 1968“ (UHK) hat sich das Gremium am 4. März 2015
über den Projektumfang und die bisherigen wissenschaftlichen Ergebnisse der Aufarbeitung der Geschichte
des Bundesnachrichtendienstes unterrichten lassen. In der aus Anlass des Gesprächs veröffentlichten Presseerklärung heißt es unter anderem:
„Gegenstand der Forschung der UHK, der die Professoren Jost Dülffer, Klaus-Dietmar Henke, Wolfgang Krieger und Rolf-Dieter Müller angehören, sind insbesondere die Geschichte der 1945 gegründeten Vorläuferorganisation des BND, der ‚Organisation Gehlen‛. Die personelle Kontinuitäten des Dienstes im Nachgang zur
Zeit des Nationalsozialismus sowie die innenpolitischen Aktivitäten des Auslandsdienstes BND in den 50erund 60er Jahren gehören ebenso zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit, wie auch Studien zur Aufklärung
der Sowjetunion und zur Spionage gegen die DDR.“
16. Gewährleistung des Geheimschutzes
Das Gremium hat zur Kenntnis genommen, dass geheim eingestufte Informationen aus dem Bereich der Nachrichtendienste gelegentlich in Medienveröffentlichungen thematisiert werden. Das Gremium sieht alle Beteiligten, die Zugang zu eingestuften und vertraulichen Unterlagen der Nachrichtendienste haben, in der Verantwortung, die einschlägigen Geheimschutzvorschriften strikt zu beachten und sicherzustellen, dass unzulässige
Veröffentlichungen von eingestuften Informationen unterbleiben.
In diesem Zusammenhang hat sich das Gremium auch über die Vorgänge um das Ermittlungsverfahren gegen
die Internetplattform netzpolitik.org unterrichten lassen.

4

5

Abg. Dr. Hahn (DIE LINKE.) und Abg. Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geben nach § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (GO-PKGr) folgendes Sondervotum ab:
Es musste festgestellt werden, dass die Bundesregierung hierüber gerade nicht rechtzeitig, umfassend und leider auch nicht immer
wahrheitsgemäß unterrichtet hatte und dass deutsche Dienste seit Jahren auch außerhalb ihrer Befugnisse Personendaten an ausländische
Dienste übermittelt haben, selbst wenn dies evident deutsche oder europäische Interessen verletzte.
Abg. Dr. Hahn (DIE LINKE.) und Abg. Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geben nach § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (GO-PKGr) folgendes Sondervotum ab:
Darüber hätte die Bundesregierung gemäß § 4 Absatz 1 des PKGrG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung das Gremium von
sich aus unterrichten müssen, weil es sich um einen Vorgang von besonderer Bedeutung handelte. Dies geschah jedoch erst, nachdem
entsprechende Pläne in Medienberichten veröffentlicht wurden.

Select target paragraph3