Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/7962
Krieges in Syrien auf die Stabilität der Region und auf die Sicherheitslage in Deutschland und in Europa wurden thematisiert. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung war die Terrororganisation „Islamischer Staat“ und
die Rekrutierung von Syrien-Kämpfern aus Deutschland, Europa und anderen Staaten für diese Organisation.
Zum Ende des Berichtszeitraums hat sich das Gremium zudem mit der zunehmenden Flüchtlingsbewegung
aus Syrien und aus den Flüchtlingslagern in den angrenzenden Staaten in die Europäische Union und nach
Deutschland befasst.
Angesichts der geographischen Nähe Syriens zu Europa und Deutschland und der zunehmenden Flüchtlingsbewegung hält das Gremium weiterhin eine frühzeitige Information und Bewertung der dortigen Lage durch
die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes für dringend erforderlich. Insbesondere die nur schwer
vorhersehbaren Entwicklungen in Syrien erfordern für die Lagebeurteilung einen genauen und zutreffenden
Überblick über die sicherheits- und außenpolitischen Folgen der Veränderung in der Region.
7.
Lage in der Ukraine
Das Gremium wurde regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zum Konflikt in der Ukraine und der Rolle
Russlands in diesem Konflikt unterrichtet. In die Berichterstattung flossen auch Erkenntnisse über die Lage in
Moldawien ein. Das Gremium wurde über die Erkenntnisse zum Abschuss eines Passagierflugzeuges der Malaysia Airlines (MH 17) im Sommer 2014 über der Ukraine informiert.
8.
Angebliche Ermittlungen des MAD zu G 36
Aufgrund von Presseberichten ließ sich das Gremium über angebliche Ermittlungen des MAD im Zusammenhang mit einer kritischen Medienberichterstattung über Probleme mit dem Gewehr G 36 unterrichten. Aus der
Unterrichtung im Gremium ergab sich, dass der MAD hierzu nicht tätig geworden war.
9.
Beobachtung der Partei DIE LINKE
Thematisiert wurden ferner die Änderungen bei der Beobachtung der Partei DIE LINKE durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz. Nachdem die Beobachtung der Gesamtpartei DIE LINKE und der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt worden
war, hat das Parlamentarischen Kontrollgremium mit Zustimmung der betroffenen Abgeordneten einzelne,
ausgewählte Personenakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einsichtnahme beigezogen.
10. Spionageabwehr
Das Gremium befasste sich mit dem Umbau und der Neuausrichtung der Spionageabwehr im Bundesamt für
Verfassungsschutz. Das Gremium wurde zudem ausführlich über mehrere mutmaßliche Spionagefälle im Bereich von Bundesbehörden, insbesondere ein Fall beim BND, und über Spionageaktivitäten einzelner ausländischer Dienste in Deutschland unterrichtet. So erfolgte etwa eine Berichterstattung über die Erkenntnisse zu
den Aktivitäten russischer Nachrichtendienste in Deutschland. Die Bundesregierung informierte das Gremium
über Maßnahmen der Eigensicherung der deutschen Dienste.
11. Cyberbedrohungen
Das Gremium hat sich – auch auf der Grundlage des Jahresarbeitsprogramms 2014/2015 – mit den Gefahren
für die technologische Souveränität Deutschland durch Cyberbedrohungen auseinandergesetzt. Das Gremium
ließ sich über den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag informieren. Thematisiert wurde auch ein
Cyberangriff auf den französischen Rundfunksender TV 5 Monde.
Insgesamt sieht das Kontrollgremium den Schutz gegen Cyberbedrohungen als bedeutsam für den Schutz der
nationalen Sicherheit an. Sowohl im staatlichen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich sind weiterhin
große Anstrengungen zum Schutz vor Cyberbedrohungen erforderlich. Deutlich wurde, dass die deutschen
Nachrichtendienste technisch und personell so weiterentwickelt werden müssen, dass den zunehmenden
Cyberbedrohungen wirksam begegnet werden kann.
12. Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten
Das Gremium wurde über die Grundsätze bei der Übermittlung von Informationen an ausländische Nachrichtendienste unterrichtet. In der Berichterstattung der Bundesregierung wurde betont, dass die deutschen Nachrichtendienste ihre Erkenntnisse an ausländische öffentliche Stellen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse