Drucksache 15/718
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I. Grundlagen der Berichtspflicht
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Deutschen Bundestag nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
(Artikel 10-Gesetz [G10] vom 26. Juni 2001 [BGBl. I
S. 1254, ber. S. 2298], zuletzt geändert durch Gesetz vom
22. August 2002 [BGBl. I S. 3390, 3391]) jährlich einen
Bericht über die Durchführung sowie Art und Umfang der
Maßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8 G10. Dabei sind die
Geheimhaltungsgrundsätze des § 5 Abs. 1 des Gesetzes
über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher
Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz [PKGrG]
vom 11. April 1978 [BGBl. I S. 453], zuletzt geändert durch
Gesetz vom 26. Juni 2001 [BGBl. I S. 1254, 1260]) zu beachten.
Die Verpflichtung zur jährlichen Unterrichtung des Deutschen Bundestages wurde eingeführt durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 [BGBl. I
S. 3186] für das seinerzeit für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste auf dem Gebiet der Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zuständige G10-Gremium. Entsprechende
Berichte des G10-Gremiums sind unter dem 4. Juni 1996
(Drucksache 13/5224) und dem 13. Februar 1998 (Drucksache 13/9938) abgegeben worden.
Durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien vom 17. Juni 1999
[BGBl. I S. 1334] sind die Aufgaben des G10-Gremiums
auf das Parlamentarische Kontrollgremium übertragen worden. Der erste Bericht des Kontrollgremiums erschien am
22. September 1999 (Drucksache 14/1635) und umfasste
den Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis 30. Juni 1999. Für den
Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2000 ist das
Gremium seiner Berichtspflicht mit dem Bericht vom 8. Dezember 2000 (Drucksache 14/4948) nachgekommen. Seinen
letzten Bericht hatte das Kontrollgremium am 21. Februar
2002 (Drucksache 14/8312) vorgelegt. Er erstreckte sich auf
den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2001. In
diesen Vorjahresberichten ist auch ausführlich dargelegt
worden, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1999 (BVerfGE Bd. 100, S. 313 ff.) entschieden hatte, einzelne Regelungen des G10, die ebenfalls
mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz im Jahre 1994 eingeführt worden waren, seien nicht in vollem Umfang mit
dem Grundgesetz vereinbar.
Mit der am 29. Juni 2001 in Kraft getretenen Novellierung
hat der Gesetzgeber nicht nur die beanstandeten Regelungen
korrigiert, sondern das gesamte Gesetz grundlegend überarbeitet, verständlicher formuliert und übersichtlicher gestaltet.
Der jetzt vorliegende Bericht setzt die bisherige Berichterstattung fort und umfasst hinsichtlich des Zahlenmaterials
den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 30. Juni 2002.
II. Zusammensetzung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums
Im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 ist
die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des G10 von dem Parlamentarischen
Kontrollgremium der 14. Wahlperiode durchgeführt wor-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
den. Mitglieder des Kontrollgremiums waren im Berichtszeitraum – in alphabetischer Reihenfolge – die Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier (SPD), Hermann Bachmaier
(SPD), Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU), Erwin
Marschewski (CDU/CSU), Volker Neumann (Bramsche)
(SPD), Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), Ludwig
Stiegler (SPD), Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) und Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU).
Der Vorsitz wechselte nach der Geschäftsordnung des Kontrollgremiums der 14. Wahlperiode halbjährlich zwischen
der parlamentarischen Mehrheit und der Minderheit. Im
zweiten Halbjahr 2001 nahm die Abgeordnete Anni BrandtElsweier (SPD) das Amt der Vorsitzenden wahr. Als Vorsitzender für das erste Halbjahr 2002 amtierte der Abgeordnete Erwin Marschewski (CDU/CSU).
Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
der 15. Wahlperiode, welches nunmehr den vorliegenden
Bericht erstellt hat, sind in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Dezember 2002 neu gewählt worden. Folgende Abgeordnete gehören dem neuen Gremium – in alphabetischer Reihenfolge – an: Hermann Bachmaier (SPD),
Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU), Rainer Funke
(FDP), Hans-Joachim Hacker (SPD), Volker Neumann
(Bramsche) (SPD), Bernd Schmidbauer (CDU/CSU), Erika
Simm (SPD), Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU). Das Gremium ist am 18. Dezember 2002 konstituiert worden und
trat am selben Tag zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde der Abgeordnete
Volker Neumann (Bramsche) (SPD) gewählt. Nach einer
Änderung in den Bestimmungen der Geschäftsordnung des
Kontrollgremiums wird der Vorsitz künftig jährlich zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Minderheit
wechseln. Der am 18. Dezember 2002 gewählte Vorsitzende
wird aufgrund einer Vereinbarung im Gremium nunmehr
sein Amt bis Ende Dezember 2003 ausüben. Zum stellvertretenden Vorsitzenden ist der Abgeordnete Hartmut Büttner
(Schönebeck) (CDU/CSU) bestimmt worden, der den Vorsitz im Parlamentarischen Kontrollgremium am 1. Januar
2004 übernehmen wird.
III. Die Durchführung der Kontrolle auf dem
Gebiet des G10
Nach § 1 Abs. 2 G10 unterliegen Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10 der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch die G10-Kommission.
1.
Die Kontrolle durch das Parlamentarische
Kontrollgremium
Dem Kontrollgremium obliegt die parlamentarische und politische Kontrolle im Bereich des G10. Neben der Aufgabe,
dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die
Durchführung sowie Art und Umfang von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8 G10 zu erstatten,
kommt dem Gremium die Aufgabe zu, die Mitglieder der
G10-Kommission zu bestellen und die Zustimmung zur Geschäftsordnung der Kommission zu erteilen. Ferner obliegt
ihm die Zustimmung zu Bestimmungen von Telekommunikationsbeziehungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 G10, innerhalb
welcher Beschränkungsmaßnahmen angeordnet werden
dürfen.