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bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus, des
illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender
Formen der internationalen Kriminalität. Dabei soll insbesondere der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch automatisierte Informationssammlungen unterstützt werden. Inzwischen ist EUROPOL das
wichtigste Instrument der europaweiten polizeilichen Zusammenarbeit. EUROPOL betreibt seit 2006 ein automatisiertes Informationssystem, in das die Daten von Mitgliedstaaten unmittelbar eingegeben werden können.
Hierbei handelt es sich um Daten über Verurteilte und Beschuldigte sowie über Personen, bei denen schwerwiegende Tatsachen nach Maßgabe des nationalen Rechts die
Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden, für die EUROPOL zuständig ist (siehe Abbildung zu
Nr. 3.2.3).
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch
EUROPOL wird von der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GK), die mit Vertretern der Datenschutzbehörden
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besetzt ist,
kontrolliert.
3.2.3.1 Die Rechtsakte zur Änderung des
Europol-Übereinkommens
Das Protokoll auf Vorschlag Dänemarks zur Änderung
des Europol-Übereinkommens soll nunmehr im
Frühjahr 2007 gemeinsam mit einem weiteren Änderungsprotokoll in Kraft treten.

Das Schicksal der sog. Dänischen Initiative (vgl.
19. TB Nr. 16.1; s. Kasten zu Nr. 3.2.3.1), über die der
Rat bereits im Dezember 2003 eine politische Grundsatzentscheidung getroffen hatte, ist ein Lehrbeispiel dafür,
wie Anspruch und Wirklichkeit der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa auseinanderklaffen. Es vergeht kein
JI-Rat, auf dem nicht die zentrale Rolle von Europol bei
der Bekämpfung des internationalen Terrorismus betont
wird. Dies zeigt sich auch daran, dass Europol sukzessive
zu einer Zentralstelle für die polizeiliche Informationsverarbeitung in der EU ausgebaut werden soll.
Im Berichtszeitraum ist das Informationssystem bei Europol (EIS)nach Artikel 7 f. der Europol-Konvention nach
jahrelangen Vorbereitungen in Wirkbetrieb gegangen. Es
handelt sich hierbei um einen EU-weiten Kriminalaktennachweis im Rahmen der Aufgaben gemäß Artikel 2 der
Konvention. Zugriff erhalten die nationalen Zentralstellen, die nationalen Verbindungsbeamten bei Europol und
besonders ermächtigte Europol-Bedienstete. Dies verschafft ihnen Kenntnis über alle laufenden Kriminalaktenvorgänge in den EU-Mitgliedstaaten mit internationalem Bezug, die noch durch weitere Falldaten ergänzt
werden.
Die Unterstützungsfunktion bei der Bekämpfung der internationalen, organisierten Kriminalität soll durch Teilnahme von Europol-Bediensteten in gemeinsamen Ermittlungsteams mit nationalen Polizeibeamten ausgebaut
werden. Die Ermittlungshoheit bleibt jedoch bei den
nationalen Stellen. Ferner soll Europol – ähnlich wie

A b b i l d u n g 1 (zu Nr. 3.2.3)
So funktioniert Europol
Drittstaaten / Drittstellen (Nicht-EU-Staaten)

Europol-Mitgliedstaaten (EU-Staaten)

Europol

Indexsystem

Verknüpfungen/
Rückschlüsse auf
den Inhalt der
Dateien

Analysesystem

Neue Informationsgewinnung
u.a. für operative
Zwecke

Informationssystem
(EIS)

Europaweiter
Kriminalaktennachweis

R

ev

BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

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