19. Juni 2017

1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode („NSA“)

Sondervotum der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
I.

Zusammenfassung

1.

Blockadehaltung der Bundesregierung mit Unterstützung der Mehrheit

Aus Perspektive der Oppositionsfraktionen war der 1. Untersuchungsausschuss der
18. Wahlperiode wichtig und ausgesprochen erfolgreich. Trotz der kritikwürdigen Blockadehaltung der Bundesregierung und ihres aktiven Hintertreibens der parlamentarischen Aufklärung, ist es uns gelungen, die durch Edward Snowden bekannt gewordenen, rechtsstaatlich problematisch bis offen rechtswidrigen Geheimdienstpraktiken
weiter aufzuklären und eine ganze Reihe von zusätzlichen Problemfeldern, Informationen und skandalösen Verfehlungen an die Öffentlichkeit zu bringen.
Wesentlich erschwert und faktisch behindert wurde die Aufklärung durch eine Bundesregierung, die keinerlei Interesse zeigte, klar untersuchungsgegenständliche, offenkundig rechtlich problematische Praktiken und Kooperationen deutscher Geheimdienste zu offenbaren, geschweige denn sie aufzuarbeiten und zu korrigieren. Viele
Geheim-Einstufungen von Akten und Vorgängen lassen sich nur durch den Grad der
politischen Peinlichkeit erklären, die ein Bekanntwerden des eingestuften Vorgangs
der Bundesregierung verursacht hätte.
Das Grundgesetz selbst enthält mit Art. 44 das Recht des Parlaments, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und legt das Grundprinzip der Öffentlichkeit der Untersuchung fest. Die Bundesregierung jedoch hat von Anfang an und umfangreichst Akten geschwärzt bzw. aus den Übersendungen pauschal heraus genommen, den Ausschuss gleichzeitig in schlecht aufbereiteten Aktenmassen schier ertränkt, Einstufungen von Akten und Sitzungen vorgegeben, denen die Ausschussmehrheit von
CDU/CSU und SPD dann oftmals als „Schutztruppe der Regierung“ (Brocker, DÖV
2014) gehorsam gefolgt ist, und beständig neue Verfahren erfunden, mit denen die
Akteneinsicht auf verschiedene Orte außerhalb des Bundestages verlegt wurde. Es
hat eine Unzahl „streng geheim“ eingestufter Ausschusssitzungen gegeben, obwohl
oftmals nicht zu erkennen war, wie durch das öffentlich werden des Inhaltes der Sitzung das Fortbestehen der Bundesrepublik jemals in Gefahr hätte geraten können.
Den Ausschussmitgliedern wurde mehrfach pauschal unterstellt, Geheimnisse zu verraten. Es wurde ihnen mit strafrechtlichen Ermittlungen gedroht. Dabei beschworen
Vertreter_innen der Exekutive öffentlich die Gefahr von aus der parlamentarischen Untersuchungsausschussarbeit resultierenden Terroranschlägen, die die Folge davon
wären, dass sich die Partner der deutschen Geheimdienste aus den Kooperationen

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