Drucksache 16/13968

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Fällen außerhalb von Wohnungen –, über die das Gremium gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 2 BVerfSchG unterrichtet wurde.
Eine neuere Entwicklung im Berichtszeitraum war das
Auftauchen von Propagandavideos islamistischer terroristischer Organisationen im Internet, in denen sich aus
Deutschland stammende Sprecher in deutscher Sprache
direkt an die deutsche Bevölkerung wandten, Drohungen
gegen Deutschland aussprachen und für die Teilnahme am
sog. bewaffneten Dschihad warben. Besorgniserregend
war ferner die Zunahme der Reisetätigkeit radikalisierter
in Deutschland ansässiger und aufgewachsener junger
Menschen ins Ausland zum Zwecke der Ausbildung in
Terrorcamps oder der aktiven Teilnahme am bewaffneten
Dschihad. Vor diesem Hintergrund ließ sich das Gremium
regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen in verschiedenen Gebieten des Nahen und Mittleren Ostens berichten. Von besonderem Interesse war hierbei – wie auch
schon in den vorangegangenen Berichtszeiträumen – die
Bedrohungslage in Afghanistan und die Sicherheitslage
für die in Afghanistan stationierten ISAF-Truppen, insbesondere für die deutschen Streitkräfte. In diesem Zusammenhang leistet insbesondere der BND als Auslandsnachrichtendienst einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung
und Sicherung der im Ausland stationierten deutschen
Soldaten.
6.

Vorwürfe gegen den BND im Zusammenhang mit der Observation von Journalisten

Im letzten Berichtszeitraum hatte sich das Gremium eingehend mit gegen den BND erhobenen Vorwürfen im
Zusammenhang mit der Observation von Journalisten befasst. Es hatte gemäß § 2c PKGrG a. F. einen Sachverständigen mit der Untersuchung dieses Sachverhalts beauftragt und dessen Bericht an das Gremium in einer vor
allem um personenbezogene Daten bereinigten Fassung
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (http://www.bundes
tag.de/parlament/gremien/kontrollgremien/parlkon/bnd_be
richt.pdf). Eine ursprünglich beabsichtigte weitergehende
Veröffentlichung war aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, den ein in dem Bericht genannter Journalist im Wege
des einstweiligen Rechtsschutzes erwirkt hatte, zunächst
unterblieben.
Der Rechtsstreit wurde inzwischen von den Beteiligten
für erledigt erklärt und damit in der Hauptsache beendet,
da das Gremium auf eine weitergehende Veröffentlichung
des Berichts verzichtete. Allerdings stellte das Gremium
den vollständigen Bericht des Sachverständigen dem
1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode zur Verfügung, dessen Untersuchungsauftrag um den Sachverhalt
der Observation von Journalisten durch den BND ergänzt
worden war (vgl. Bundestagstagsdrucksache 16/3191,
Plenarprotokoll 16/61 S. 6025 [C]). Der 1. Untersuchungsausschuss hat seinen Abschlussbericht am 18. Juni 2009
vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/13400). Das Plenum
hat ihn am 2. Juli 2009 beraten und zur Kenntnis genommen (Plenarprotokoll 16/230 S. 25700 [C] bis S. 25719
[B]).

7.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Proliferation von Massenvernichtungsmitteln und Trägerraketen

Die besondere Aufmerksamkeit des Kontrollgremiums
galt – wie bereits in den Vorjahren – den beträchtlichen
Gefahren, die sich aus den Aufrüstungsbemühungen einiger Schwellenländer im Bereich der atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) sowie der
Entwicklung von Trägerraketen ergeben. Die damit einhergehende Verbreitung (Proliferation) dieser Massenvernichtungsmittel bedeutet nach wie vor eine ernsthafte und
wachsende Gefährdung des Weltfriedens. Die Bundesregierung hat das Kontrollgremium laufend über die Entwicklungen in diesem Bereich unterrichtet.
8.

Politischer Extremismus in Deutschland

Im Berichtszeitraum ließ sich das Gremium über Entwicklungen im Bereich des Rechts- und Linksextremismus und über die Aktivitäten einzelner Organisationen
und Gruppierungen unterrichten.
In diesem Kontext sichtete es eine umfangreiche, zum Teil
als Verschlusssache eingestufte Materialsammlung der
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu
den Erfolgsaussichten eines erneuten Verbotsverfahrens
gegen die NPD nach Artikel 21 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG). Dabei ging es unter anderem auch um die
Frage, ob das vorhandene offene Material einen erneuten
Verbotsantrag tragen würde. Hintergrund war die Einstellung des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD durch
das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2003 (BVerfG,
2 BvB 1/01 vom 18. März 2003, in: BVerfGE 107, 339 ff.).
In seinem Einstellungsbeschluss hatte das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, ein erfolgreicher Verbotsantrag
setze grundsätzlich voraus, dass „die staatlichen Stellen
rechtzeitig vor dem Eingang des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht – spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag zu stellen – ihre
Quellen in den Vorständen einer politischen Partei ‚abgeschaltet‘ … und eingeschleuste V-Leute zurückgezogen
haben“ (BVerfGE 107, 339 [369]).
Der Bereich des Ausländerextremismus war – wie in der
Vergangenheit – ebenfalls Gegenstand der Beratungen.
So gefährden extremistische und terroristische Ausländergruppierungen – teilweise mit radikal-islamistischem
Hintergrund – die innere Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland.
9.

Piraterie

Das Gremium hat sich regelmäßig mit dem Problem der
Piraterie im Golf von Aden und vor der Küste Somalias
befasst. Mit Sorge hat es insoweit den Anstieg der Schiffsentführungen, die auch deutsche Reedereien und deutsche
Seeleute betroffen haben, registriert. Die Bundesregierung hat das Gremium in diesem Zusammenhang auch
über ihre Erkenntnisse zur allgemeinen Lage in Somalia
und die Hintergründe der Piraterie unterrichtet.

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