Drucksache 16/13968

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minister aus dem Gremium ausgeschiedenen Abgeordneten Olaf Scholz (SPD) in das Gremium gewählt worden
(siehe Plenarprotokoll 16/129 S. 13563).
Nach der Geschäftsordnung des Kontrollgremiums wechselt der Vorsitz jährlich zwischen der parlamentarischen
Mehrheit und Minderheit. Im Jahr 2008 war der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) Vorsitzender des Gremiums, als sein Stellvertreter fungierte der Abgeordnete
Dr. Max Stadler (FDP). Dieser übernahm dann für das
Jahr 2009 den Vorsitz. Zum stellvertretenden Vorsitzenden für das Jahr 2009 wurde der Abgeordnete Dr. Norbert
Röttgen (CDU/CSU) bestimmt.
Das Parlamentarische Kontrollgremium muss nach § 5
Absatz 2 Satz 1 PKGrG a. F./§ 3 Absatz 1 Satz 1 PKGrG
n. F. mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten.
In der Praxis tagt es jedoch häufiger. Im Berichtszeitraum
ist es zu insgesamt 20 Sitzungen zusammengetreten. Darunter waren drei Sondersitzungen, d. h. solche, die auf
Antrag eines Gremiumsmitglieds oder der Bundesregierung außerhalb der regulären Planungen erfolgt sind.
Neben den Mitgliedern des Gremiums haben an den Sitzungen des Kontrollgremiums im Berichtszeitraum für die
Bundesregierung der Koordinator der Nachrichtendienste
im Bundeskanzleramt, Ministerialdirektor Klaus-Dieter
Fritsche, der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning, und der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Peter Wichert, teilgenommen. Ferner nahmen an den Sitzungen regelmäßig
die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes sowie – je nach Thema – weitere Beamte
aus dem Kanzleramt, den Ministerien und den Nachrichtendiensten teil.
V.

Beratungsgegenstände des Gremiums
von besonderer Bedeutung

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 PKGrG a. F./§10 Absatz 1 Satz 1
PKGrG n. F. unterliegen sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums bekannt gewordenen Informationen grundsätzlich der Geheimhaltung und damit
dem Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in den Sitzungen
des Gremiums behandelten Informationen dürfen nur an
die Mitglieder des Gremiums selbst, nicht aber generell an
die Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergegeben
werden. Unter Beachtung dieses strikten Gebots der Geheimhaltung werden nachfolgend Beratungsgegenstände
von besonderer Bedeutung in allgemeiner Form dargestellt.
1.

Rolle des BND bei Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung mit Hilfe liechtensteinischer
Stiftungen

Im Februar 2008 kam es zu einer Reihe von Durchsuchungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung mit
Hilfe liechtensteinischer Stiftungen. In diesem Zusammenhang wurde in den Medien berichtet, dass eine Viel-

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zahl wesentlicher Informationen vom BND im Wege der
Amtshilfe für die Ermittlungsbehörden beschafft worden
seien (vgl. z. B. DER SPIEGEL vom 18. Februar 2008:
„Der Schatz des BND“).
Das Parlamentarische Kontrollgremium ließ sich in seinen Sitzungen am 20. Februar und 5. März 2008 zu den
tatsächlichen und rechtlichen Aspekten dieses Sachverhalts ausführlich berichten. In rechtlicher Hinsicht wurde
neben den Voraussetzungen der Amtshilfe und der Zuständigkeit des BND auch die Frage diskutiert, ob eine
frühzeitigere Unterrichtung des Gremiums möglich und
geboten gewesen sei.
In seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 beschloss das
Gremium mit der erforderlichen Mehrheit, gemäß § 5
Absatz 1 Satz 5 PKGrG a. F. öffentlich mitzuteilen, „dass
die Bundesregierung dem Gremium umfassend über den
Themenkomplex berichtet und das Gremium die damit
verbundenen Fragestellungen ausführlich behandelt habe,
jedoch noch nicht zu einer abschließenden Bewertung gekommen sei. Zur weiteren Klärung sei eine Akteneinsicht
beschlossen worden.“
In der Folge wurden die einschlägigen Akten dem Gremium von der Bundesregierung zur Einsichtnahme zur
Verfügung gestellt und von Mitgliedern des Gremiums
gesichtet.
2.

Vorwürfe gegen den BND im Zusammenhang mit der Ausbildung libyscher
Sicherheitskräfte

Das Parlamentarische Kontrollgremium befasste sich in
einer Sondersitzung am 9. April 2008 mit in den Medien
erhobenen Vorwürfen, der BND sei in die Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durch Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden involviert gewesen (siehe z. B. Berliner
Zeitung vom 5. April 2008: „BND wusste von LibyenAusbildern“). Es beschloss mit der erforderlichen Mehrheit folgende öffentliche Bewertung nach § 5 Absatz 1
Satz 5 PKGrG a. F. abzugeben:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seiner
Sitzung vom 9. April 2008 mit der Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Zusammenhang mit den in den
Medien erhobenen Vorwürfen einer Ausbildung libyscher
Sicherheitskräfte durch deutsche Polizisten und Soldaten
befasst.
Das Gremium hat festgestellt, dass die Pressemitteilung
des Bundesnachrichtendienstes vom 5. April 2008 zutreffend ist. Diese Mitteilung lautet wie folgt:
‚Die in der Berliner Zeitung vom 5. April 2008 aufgestellte Behauptung, der Bundesnachrichtendienst (BND)
sei an der zwischen 2005 und 2007 erfolgten Ausbildung
von libyschen Sicherheitskräften beteiligt gewesen, ist
falsch.
Der Bundesnachrichtendienst hat weder Ausbildungshilfe
geleistet, noch war er beratend oder begleitend eingebunden.‘“

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