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tenaustausches gewesen sind. Hierfür spricht zum einen, dass die einen Bezug
zum Kläger aufweisenden Daten nicht in der Personenzentraldatei des Bundesnachrichtendienstes unter dem Namen des Klägers gespeichert, sondern
lediglich im Zusammenhang mit anderen Sachinformationen erfasst worden
sind. Die Daten lassen eine gezielte Erhebung mit Blick auf die Person des Klägers nicht erkennen; vielmehr stehen die Erkenntnisse, die einen Personenbezug zum Kläger eher zufällig aufgrund der Namensnennung aufweisen, im Zusammenhang mit jeweils unterschiedlichen Themenbereichen, die gerade nicht
die Aktivitäten des Klägers zum Gegenstand haben. Zum anderen stammen die
gespeicherten Daten des Klägers, über deren Inhalt der Bundesnachrichtendienst Auskunft gegeben hat, entweder aus allgemein zugänglichen Quellen
(wie etwa Zeitungsartikel, Hörfunkinterview, Bundestags-Drucksache), aus Zeitschriften des Klägers und hierauf bezogenen Antworten des Bundesnachrichtendienstes selbst (so beim Auskunftsersuchen und den negativen Rückmeldungen) oder von anderen nationalen Stellen wie dem Auswärtigen Amt. Dass
der Inhalt der Daten ein nachrichtendienstliches Interesse der National Security
Agency an seiner Person begründen könnte, behauptet der Kläger selbst nicht.
Anhaltspunkte hierfür sind auch nicht ersichtlich. Angesichts des Zusammenhangs, in dem die personenbezogenen Daten gespeichert worden sind, ist die
Annahme eher fernliegend, dass der Bundesnachrichtendienst die klägerischen
Daten im Rahmen eines Datenaustauschs mit der National Security Agency
erhalten oder dieser übermittelt hat.
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(2) Der Vortrag des Klägers, er habe durch eine entsprechende Auskunft des
Bundesamtes für Verfassungsschutz in Erfahrung gebracht, dass gegen ihn der
Verdacht der Spionage für eine fremde Macht bestanden habe, ist ebenfalls
nicht geeignet, Anhaltspunkte für die Vermeidung gewichtiger Nachteile festzustellen. Die Nennung des klägerischen Namens im Zusammenhang mit einem
zur aktuellen Situation der PDS im Jahr 2003 geführten Interview des SWR mit
der Bundestagsabgeordneten P., mit der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. August 2010 zum iranischen
Atomprogramm und zur Verhängung von Sanktionen seitens der Europäischen
Union gegen den Iran, mit einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom
21. Februar 2012 mit dem Titel "Nachhilfe für Beobachter in Syrien", mit dem