Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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schon praktiziert. Beispielhaft seien die Umsetzung in
Bremen, Großbritannien und den USA erläutert.
Die aktive Informationsbereitstellung durch die Freie
Hansestadt Bremen genießt bundesweit den Status eines
„Leuchtturmprojekts“. Anders als die Informationsfreiheitsgesetze anderer Bundesländer und des Bundes
schreibt das 2006 verabschiedete Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) die pro-aktive Veröffentlichung amtlicher Informationen ausdrücklich vor. In § 11
BremIFG und der dazugehörigen Verordnung ist detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen welche Dokumente zu veröffentlichen sind. § 11 Absatz 5 BremIFG
schreibt den Betrieb eines zentralen elektronischen Informationsregisters vor, das das Auffinden von und den Zugang zu den Informationen erleichtern soll. Die Behörden
veröffentlichen aus ihrem Bereich stammende Informationen und melden deren Metadaten an ein Informationsregister. Dieses ist Teil des Stadtportals bremen.de, das
von der Servicegesellschaft bremen.online GmbH betrieben wird.
Die im Jahr 2010 durchgeführte Evaluation des BremIFG
ergab allerdings, dass das Informationsregister nur
23 Prozent der Befragten bekannt war, von denen nur
knapp ein Drittel selbst nach Informationen gesucht hatten. Die Zugriffszahlen auf die IFG-spezifischen Seiten
des Bremer Stadtportals schwankten im Evaluationszeitraum zwischen monatlich gut 2 300 und 8 000 Zugriffen.
Infolge der Evaluation wurde das BremIFG bis
Ende 2015 verlängert.
Großbritannien verfügt seit Ende September 2009 über
die Open-Data-Plattform data.gov.uk, auf der bis heute
rund 7 700 Dateien zugänglich gemacht sind. Die Plattform wird vom britischen Cabinet Office betrieben, das
sich der technischen Hilfe zahlreicher Partner bedient, darunter vor allem das Knowledge Archive Network der
Open Knowledge Foundation, das die technische Basis
für die Plattform darstellt. Die veröffentlichten Daten stehen unter der sehr liberalen „Open Government Licence
for public sector information“, die eine Weiterverwendung für jeden beliebigen Zweck gestattet. Programmierer können über eine separate Programmierschnittstelle
auf die Daten zugreifen, soweit diese bereits in offenen
Formaten vorliegen, und diese so, ohne großen Programmieraufwand, direkt durch ihre Programme abrufen lassen; die Konvertierung von immer mehr Daten in offene
Formate ist noch im Gange. Ausdrücklich erwünscht ist
die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Fortentwicklung
und Nutzung der Plattform; zur Kontaktaufnahme stehen
neben einem Kontaktformular auch ein Forum, eine Ideensammlung mit Bewertungsfunktion und ein Chatroom zur
Verfügung. Im Herbst 2011 führte das Cabinet Office eine
Online-Konsultation durch mit dem Ziel, durch ein umfangreiches Bürgerfeedback Anregungen zu bekommen,
wie das Recht auf Informationszugang für alle Beteiligten
gestärkt und der Informationszugang verbessert werden
kann. Die Plattform data.gov.uk verzeichnet pro Monat
zwischen 30 000 und 100 000 Besucher. Zwischen
April 2010 und März 2011 haben insgesamt rund
637 000 Besucher von dem Angebot Gebrauch gemacht.

Drucksache 17/9100

In den USA hat Open Government unter dem aktuellen
Präsidenten an Fahrt aufgenommen: Dieser hatte Open
Government bereits in seinem Präsidentschaftswahlkampf thematisiert und erließ schon am Tag nach seinem
Amtsantritt ein Memorandum unter dem Titel „Transparency and Open Government“ an die Leitungen aller Bundesbehörden, in dem er die drei zentralen Begriffe des
Open Government, Transparenz, Partizipation und Kooperation, definierte und eine bis dahin noch nicht dagewesene Offenheit der Regierungsarbeit ankündigte (www.
whitehouse.gov/the_press_office/TransparencyandOpen
Government). Bereits im Mai 2009 wurde die von der
amerikanischen Regierung betriebene Website Data.gov
freigeschaltet, auf der bis heute schon rund 400 000 Dateien zugänglich sind. Die Daten stehen, entsprechend einer Direktive vom Dezember 2009, überwiegend in offenen Formaten zur Verfügung und sind frei herunterladund weiterverbreitbar. Vorschläge und Empfehlungen von
Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen
bezüglich der Weiterentwicklung von Data.gov sind ausdrücklich erwünscht und werden berücksichtigt. Data.gov
verzeichnet pro Monat regelmäßig zwischen 82 000 und
95 000 Besucher.
Auf internationaler Ebene hat sich die Open Government
Partnership (OGP) formiert, eine gemeinsame Initiative
Brasiliens, Indonesiens, Mexikos, Norwegens, der Philippinen, Südafrikas, Großbritanniens und der USA. Alle Mitglieder der OGP bekennen sich zu einer am 20. September 2011 verabschiedeten Erklärung (Open Government
Declaration; vgl. http://www.opengovpartnership.org/
open-government-declaration). Die OGP soll die Regierungsarbeit ihrer Mitglieder transparenter, effektiver und
verantwortungsbewusster gestalten. Dies geschieht im
Rahmen einer Selbstverpflichtung der Mitglieder. Je nach
individuellem Fortschritt auf dem Weg zu einer offenen
Regierungsarbeit wählt jeder beteiligte Staat eines oder
mehrere von fünf Arbeitsgebieten (Verbesserung öffentlicher Versorgungseinrichtungen, Verbesserung der öffentlichen Integrität, effektiveres Management öffentlicher
Ressourcen, Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, Steigerung des gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins) und entwickelt einen Maßnahmenplan, der vier
Kernprinzipien (Transparenz, Bürgerbeteiligung, Verantwortungsbewusstsein, Technologie und Innovation) berücksichtigt und möglichst innerhalb eines Jahres umgesetzt werden soll. Derzeit entwickeln 43 Staaten eigene
Maßnahmenpläne; im Rahmen einer Konferenz im Frühjahr 2012 sollen die Pläne vorgestellt und diese Staaten
durch die Mitzeichnung der Open Government Declaration offiziell als Mitglieder in die OGP aufgenommen
werden. Die Bundesregierung zeigt bislang leider wenig
Interesse, sich der OGP anzuschließen. Diese Zurückhaltung kann ich nicht nachvollziehen. Der Bundesminister
des Innern hat zur Begründung der deutschen Nichtteilnahme verlauten lassen, bevor man international auftrete,
wolle man zunächst „die Hausaufgaben im eigenen Haus“
machen. Offenbar scheut die Bundesregierung etwas
Hausaufgabenhilfe, bedeutet eine Teilnahme an der Open
Government Partnership neben einer Selbstverpflichtung
doch sicherlich auch einen Erfahrungsaustausch mit den

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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