Drucksache 17/9100

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April 2006 gegründete Non-Profit-Organisation, die mit
einer Vielzahl von Aktionen und Projekten Open Government in den USA fordert und fördert (vgl. www.sunlight
foundation.com).
K a s t e n z u N r. 2 . 4
Forderungen der Sunlight Foundation
– Die Daten sollen – vorbehaltlich der o. g. Ausschlusskriterien – möglichst vollständig veröffentlicht werden.
– Die veröffentlichten Daten sollen, soweit datenschutzrechtlich möglich, Primärdaten (keine aggregierten Daten) sein und Informationen über ihre
Quelle beinhalten.
– Um den Nutzwert der Daten zu erhalten, sollen diese
so zügig wie möglich veröffentlicht werden.
– Die Möglichkeiten zum Auffinden, Durchsuchen
und Abrufen der veröffentlichten Daten sollen einfach und barrierearm gestaltet sein.
– Die Daten sollen zur Ermöglichung einfacher Weiterverarbeitung maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden.
– Zur Vermeidung von Lizenzkosten für die Bürgerinnen und Bürger sollen die Daten in offenen Formaten, d. h. in offen dokumentierten, ohne rechtliche
Einschränkungen nutzbaren Formaten, veröffentlicht
werden.
– Der Zugang zu den Daten soll nicht-diskriminierend,
d. h. ohne Vorbedingungen wie z. B. eine Registrierung, möglich sein.
– Die Daten sollen lizenzfrei veröffentlich werden,
d. h. keinem Urheberrechtsschutz, keinen Patenten,
Markenrechten oder sonstigen Nutzungsbeschränkungen unterliegen.
– Die Daten sollen dauerhaft, gegebenenfalls unter
Anwendung eines Versionierungssystems, veröffentlicht werden.
– Um niemanden durch Kosten vom Abruf und der
Nutzung der Daten abzuhalten, sollen diese kostenlos zugänglich sein.
Mit der Bereitstellung der Daten ist jedoch auch eine
Vielzahl noch zu klärender Fragen verbunden. Wie kann
etwa angesichts der Vielgliedrigkeit der deutschen Verwaltung mit einer großen Zahl von Behörden und Organisationseinheiten, die alle jeweils nur aus ihrem eigenen
Datenbestand Auskunft geben müssen, ein einheitlicher,
umfassender und vollständiger Informationszugang ermöglicht werden? Welche Auswirkungen hat die Veröffentlichung von Primärdaten im Gegensatz zur Veröffentlichung aufbereiteter Daten? Wie lässt sich der Arbeitsund Pflegeaufwand im Spannungsfeld zwischen der Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten ei-

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nerseits und der Aktualität der Daten andererseits bewältigen? Reicht es für einen diskriminierungsfreien Zugang
zu den Daten aus, wenn diese ausschließlich über das Internet zum Abruf bereitgestellt werden? In welchen Datenformaten sollen die Informationen bereitgestellt werden, um eine größtmögliche Austauschbarkeit der Daten
sicherzustellen? Wie kann vermieden werden, dass mögliche Urheberrechte die Datenbereitstellung be- oder sogar verhindern?
Zu klären ist weiterhin, welche gesetzliche Grundlage für
Open Data geschaffen bzw. ergänzt werden soll: Genügt
eine Fortschreibung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG, VIG) oder ist ein neues separates Gesetz, etwa – wegen der inhaltlichen Nähe – ein E-Government-Gesetz, erforderlich? Die Bestimmungen über die
Veröffentlichungspflichten der Behörden sollten möglichst einheitlich im IFG geregelt werden, um Auslegungsprobleme durch eine Aufspaltung der Regelungen
für eine aktive Informationspolitik in zwei Gesetze zu
vermeiden.
Das Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger
macht nicht unbedingt an staatlichen Zuständigkeitsgrenzen halt. Deshalb sollte geregelt werden, wie in einem föderalen Staat mit kommunaler Selbstverwaltung – wie der
Bundesrepublik Deutschland – ein einheitlicher Zugang
zu allen Daten hergestellt werden kann, ohne dass die beteiligten Körperschaften die Hoheit über ihre Datenbestände verlieren.
Ungeachtet aller noch zu klärenden Fragen kann Open
Data für den Staat, seine Bürgerinnen und Bürger und die
Wirtschaft gleichermaßen von Nutzen sein: Der Staat
kann auf eine größere Akzeptanz seiner Entscheidungen
bauen, die durch die umfassende Transparenz erzeugt
oder wesentlich gesteigert wird. Dazu kann er durch eine
„dialogische Ergänzung“ des Open-Data-Konzeptes Anregungen, Denkanstöße und Verbesserungsvorschläge
von Bürgerinnen und Bürgern und aus der Wirtschaft erhalten, die sein Interesse auf neue Themenfelder, Probleme und Optimierungsmöglichkeiten lenken, die ohne
Open Data nicht erkannt würden. Durch die verwaltungsübergreifende Verfügbarkeit von Informationen können
zudem Verwaltungsvorgänge spürbar beschleunigt und
somit effizienter gestaltet werden.
Letztlich kommt es dem Staat und der Wirtschaft zu Gute,
wenn Unternehmen offene Daten nutzen, um ihre Produktivität zu steigern. Für die Bürgerinnen und Bürger
stehen klar die Deckung ihres gestiegenen Informationsinteresses und die Möglichkeiten zur kritischen Prüfung
des Regierungs- und Verwaltungshandelns im Vordergrund. Beide Sichtweisen lassen sich sogar kombinieren:
Wirtschaftsunternehmen können die zur Verfügung gestellten Daten aufbereitet und ausgewertet weitervermitteln und auf ihrer Basis zusätzliche Informationsangebote
für Bürgerinnen und Bürger entwickeln.
Wo gibt’s das schon?
Open Government wurde bereits in einigen Staaten erfolgreich implementiert und wird auch in Deutschland

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