Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
– 13 –
reich mit der 2009 vorgenommenen Überprüfung des
rheinland-pfälzischen IFG gewonnen.
Die aktuelle Untersuchung zum Bundes-IFG verbindet
eine sozialwissenschaftlich-empirische mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse.
In der rechtswissenschaftlichen Analyse soll zunächst der
Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden, d. h.
für welche „klassischen“ Verwaltungsbehörden, für welche sonstigen Bundesorgane und -einrichtungen sowie für
welche natürlichen und juristischen Personen, die von
staatlichen Stellen zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden, das IFG Anwendung findet. Hier
dürfte insbesondere auch die grundlegende Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011
zur Anwendbarkeit des IFG auch für den Bereich der
„Regierungstätigkeit“ eine wichtige Rolle spielen (vgl.
Nr. 3.2.1).
Einen besonderen Schwerpunkt der juristischen Analyse
sollen die Ausnahmevorschriften der §§ 3 bis 6 IFG bilden. Dies ist mit Blick auf die sich teils überschneidenden, nicht durchgängig klar definierten und in der Praxis
mitunter vorschnell herangezogenen Regelungen und die
(im Zweifel) extensive Auslegungspraxis der Behörden
nachdrücklich zu begrüßen.
Ferner soll untersucht werden, inwieweit anderweitige
Regelungen, etwa das Umweltinformationsgesetz, als
speziellere Regelungen Vorrang vor dem IFG haben und
inwieweit es zu Überschneidungen der Anwendungsbereiche des IFG und anderer Regelungen des Informationszuganges kommen kann.
Im Rahmen der sozialwissenschaftlich-empirischen Analyse soll die praktische Anwendung des IFG untersucht
werden. Hierzu hat das Forschungsinstitut zunächst von
Juni bis September 2011 bei den öffentlichen Stellen des
Bundes mittels eines Fragebogens (nicht personalisierte)
Daten zu den IFG-Antragszahlen, Antragsgegenstände
und Antragstellern, Gebühren und Rechtsbehelfsverfahren sowie zu den Auswirkungen auf Verwaltungsstrukturen und Informationspolitiken der Verwaltung erhoben.
Drucksache 17/9100
Das Evaluationsergebnis soll dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages im Frühjahr 2012 vorgelegt werden.
2.4
Open Government
Open Government ist derzeit in aller Munde. Doch was
ist Open Government überhaupt und welche Chancen
sind damit verbunden?
Open Government bezeichnet, kurz gesagt, die Öffnung
von Regierung und Verwaltung gegenüber Bürgerinnen
und Bürgern, Wirtschaft und Wissenschaft. Dies soll
durch ein konstruktives Zusammenspiel von Transparenz,
Partizipation und Kooperation geschehen.
Für die Informationsfreiheit von zentraler Bedeutung ist
die verbesserte Transparenz. Dabei geht es weniger um
die reaktive Offenlegung von Informationen, die bisher
im IFG im Vordergrund steht, sondern die – pro-aktive –
Offenlegung von Informationen, Meinungsbildungs- und
Entscheidungsprozessen der öffentlichen Hand. Die
Grundlagen von Entscheidungen in Politik und Verwaltung, Informationen über die Verwendung finanzieller
Mittel und über Verantwortlichkeiten der Entscheidungsträger sollen auf öffentlichen Informationsplattformen
– vor allem über das Internet – bereitgestellt werden. So
soll das Handeln von Politik und Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern verständlich gemacht und von diesen
nachvollzogen werden können sowie – im Idealfall – eine
fundierte gesellschaftliche Diskussion in Gang gesetzt
und eine effektive, weil informierte Partizipation ermöglicht werden.
Das Mittel der Wahl zur weitestgehenden Herstellung von
Transparenz ist unter dem Begriff Open Data, genauer:
Open Government Data, „verschlagwortet“. Dieser Begriff bezeichnet einen grundlegend neuen Ansatz, bei
dem alle Daten und Informationen der öffentlichen Hand
grundsätzlich für jedermann frei und offen zugänglich
sind. Wie beim Informationszugang auf Antrag sind dabei
berechtigte Geheimhaltungsinteressen, etwa zum Schutz
personenbezogener Daten, zu berücksichtigen.
Ferner ist (nach Telefon-Interviews mit repräsentativ ausgewählten Bundesbehörden) eine stichprobenartige Analyse von IFG-Verfahrensakten vorgesehen. Hier sollen
vertiefte Erkenntnisse über den Verlauf von Entscheidungsprozessen bei IFG-Antragsverfahren und Informations- und Kommunikationsprozessen zwischen Behörden und Antragstellern gewonnen werden.
Zweckmäßigerweise erfolgt die Veröffentlichung der Daten in erster Linie über das Internet; andere Veröffentlichungsmethoden sind damit aber keineswegs ausgeschlossen, denn nach wie vor gehören – wie Umfragen
ergeben haben – die meisten Bürgerinnen und Bürger nur
zu den gelegentlichen Internetnutzern. Auch diesem Personenkreis sollten entsprechende Möglichkeiten geboten
werden. Ein gutes Beispiel sind die sog. „Reading
Rooms“ bei vielen US-amerikanischen Behörden, in denen entsprechende Informationen auch in Papierform
oder per Mikrofilm bereitgehalten werden. Ein solcher
„traditioneller“ Informationsweg ist auch deshalb angesagt, weil viele Vorgänge aus der Vergangenheit nicht digital verfügbar sind und vermutlich auch nicht retrograd
erfasst werden.
Schließlich soll auch auf der Grundlage meiner ersten
beiden Tätigkeitsberichte zur Informationsfreiheit sowie
ggf. ergänzender Informationen aus Verfahrensakten
meine Funktion als Ombudsmann untersucht werden.
Eine von der Sunlight Foundation geförderte Konferenz
im Oktober 2007 legte eine inzwischen zehn Forderungen
umfassende Liste zu Art und Weise des möglichen Datenzugangs vor. Die Sunlight Foundation ist eine im
Ergänzend zu dieser Behördenabfrage soll eine Befragung von IFG-Antragstellern durchgeführt werden. Hierbei habe ich mich für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung und Durchführung eingesetzt.
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit